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Restmüll / Graue Tonne

Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne. Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Ab

Auskunft über Sorgeerklärungen

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).

Gewerbe

gewerbe@awb-gl.de Behälterbestellungen richten Sie bitte schriftlich per E-Mail oder Post an den Abfallwirtschaftsbetrieb ...

Laurentiusstrasse

Laurentiusstraße Der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen AMV hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 29. August, eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Das Thema rund um die Neugestaltung der Laurentiusstraße hat in den vergangenen Jahren im Ausschuss für viel Diskus

Papiertonne (Blaue Tonne)

Die „Blaue Tonne“ Sie ist seit langem bekannt und bewährt: Die Papiertonne, die es in den Größen 240 l, 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l gibt. Kleinere Behältergrößen haben sich nicht bewährt, da der Behälter nur vierwöchentlich geleert wird und gelegentlich anfallende größere Kartonagen sch

Baulast

Baulast Eintragungen von Baulasten Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften. Allgemein ist eine Baulast immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

BP 4110 Goethestraße II

Bebauungsplan Nr. 4110 - Goethestraße II - Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 02.10.2025 Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 4110 – Goethestraße II – Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss d

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Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch

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