Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne. Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Ab
Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).
gewerbe@awb-gl.de Behälterbestellungen richten Sie bitte schriftlich per E-Mail oder Post an den Abfallwirtschaftsbetrieb ...
Laurentiusstraße Der Ausschuss für Mobilität und Verkehrsflächen AMV hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 29. August, eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Das Thema rund um die Neugestaltung der Laurentiusstraße hat in den vergangenen Jahren im Ausschuss für viel Diskus
Die „Blaue Tonne“ Sie ist seit langem bekannt und bewährt: Die Papiertonne, die es in den Größen 240 l, 1.100 l, 2.500 l und 5.000 l gibt. Kleinere Behältergrößen haben sich nicht bewährt, da der Behälter nur vierwöchentlich geleert wird und gelegentlich anfallende größere Kartonagen sch
Baulast Eintragungen von Baulasten Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften. Allgemein ist eine Baulast immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
Bebauungsplan Nr. 4110 - Goethestraße II - Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 02.10.2025 Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 4110 – Goethestraße II – Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss d
Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
Impressum Herausgeber Infrastruktur-Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH IPGL Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 14-1326 Telefax: 02202 14-1363 E-Mail: info@ip-gl.de Vorsitzender des Aufsichtsrates Bürgermeister Marcel Kreutz Geschäfts
Anmeldung einer Eheschließung Standesamt Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach 1. Antragstellende Person w m d Familienname Ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum TT.MM.JJJJ Geburtsort Geburtsland -staat Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon Staatsangehörigkeit E-Mail Hauptwohnsitz Ha
Satzung des Stadtverbands Kultur e. V. Eingetragen am 15.01.2018 auf dem Registerblatt VR 502217 beim Amtsgericht Köln § 1 Name, Sitz Der Zusammenschluss der Vereinigungen, die sich der Kunst, Literatur und Geschichte in Bergisch Gladbach widmen, trägt den Namen Stadtverband Kultur e
75 7.2.5. Antragsunterlagen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSchG NRW bei Nutzungsänderung und oder Modernisierung Baudenkmal: ..............................................................................................................
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Frauenbüro WomenPartnership Mentoring für Frauen im Rheinisch-Bergischen Kreis Dokumentation Eine Informationsschrift des Frauenbüros Bergisch GladbachWomenPartnership Mentoring für Frauen im Rheinisch-Bergischen Kreis Dokumentation eines Projektes des Arbeitskreises Frauen und Arbeitsmarkt Sta
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die 11. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode fi ndet am Donnerstag, dem 07.01.2016 um 17:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach, statt. Tagesordnung Ö Öffentlicher Teil 1 Eröffnung,
Der Bürgermeister A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 171 5583 - Bockenberg 2 - Bekanntmachung der Genehmigung Die Bezirksregierung Köln höhere Verwaltungsbehörde hat die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 23.06.2015 beschlossene Änderung Nr. 171
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Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Bebauungsplan BP Nr. 5342 - Vinzenz-Pallotti-Straße - Teil 1 Beba
Je nach Anliegen kann die Umstellung auch andere städtische Bereiche betreffen. Zudem bleibt die Vollstreckungsabteilung bereits am Mittwoch, 29. Oktober 2025, ganztägig geschlossen und ist an diesem Tag nicht erreichbar. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger daher, in den genannten Tage
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Der Inklusionsbeirat der Stadt Bergisch Gladbach wird neu gewählt – und alle mit der Inklusion beschäftigten Vereine, Einrichtungen und Institutionen können mitentscheiden, wer dabei ist. Im Jahr 2025 stellt der Inklusionsberat die Weichen für die nächsten fünf Jahre – und sucht engagierte Kandidati
Preis des SchülerTicketsDurch Tariferhöhung im Verkehrsverbund steigt der SchülerTicket-Verkaufspreis zum 01.08.2016 auf € 24,50. Die Eigenanteile, die für das SchülerTicket eines freifahrtberechtigten Kindes zu zahlen sind, bleiben unverändert.EigenanteileDer Eigenanteil beim SchülerTicket beträgt
In den vergangenen Tagen mussten die Anwärter in zahlreichen schriftlichen Prüfungen, aber auch praktischen Übungen zeigen, was ihnen in den letzten 18 Monaten beigebracht wurde. Dazu gehörte die Bekämpfung eines Zimmerbrandes im ersten Obergeschoss über eine Steck-leiter, die Rettung eines verunglü
diesem Grund ist eine Antragstellung künftig nur noch schriftlich über einen Antragsvordruck möglich, den Sie in der ...
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