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Verwarnungs- und Bußgeldstelle

Die Verwarnungs- und Bußgeldstelle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) und des fließenden Verkehrs im Rahmen der stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Die Sicherung und Überwachung des öffentlichen Straßenraumes dient vor allem Bewohnern, Rettungsfahrzeugen, Kindergarten- und Schulkindern.

ruhender Verkehr

Parkverstöße gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung können mit Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
Die Verwarnungsgelder sind in Deutschland einheitlich geregelt und betragen je nach Tatbestand zwischen 10,00 Euro und 55,00 Euro.
Bußgelder sind ab 60 € möglich.

Sollten Sie einen Parkverstoß begangen haben, so sehen Sie bitte von Anfragen ab, bis Sie eine schriftliche Verwarnung mit Aktenzeichen erhalten (ca. 2 - 3 Wochen). Dieser können Sie dann die Zahlungsinformationen entnehmen.

fließender Verkehr

Die Stadt Bergisch Gladbach übernimmt die Aufgabe der Geschwindigkeitsüberwachung auf ihrem Gebiet.
Die Standorte werden regelmäßig mit der Polizei abgestimmt und neu festgelegt.
Kriterien können sein: gemessene, erhöhte Geschwindigkeit, Unfallschwerpunkte, Unfallhäufungsstellen, Unfallgefahrenstellen vor Schulen, Sicherung von Schulwegen, Seniorenheimen, Kindergärten, in Wohngebieten, vor Krankenhäusern sowie Tempo-30-Zonen.

Im Stadtgebiet sind zwei stationäre Geschwindikgeitsmessanlagen eingerichtet.
Eine mobile Überwachung durch ein Einsatzfahrzeug ist im gesamten Stadtgebiet möglich.

Die Verwarnungsgelder sind in Deutschland ebenfalls einheitlich geregelt.