Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Immissionsschutz Luft Richtig Heizen mit Ofen und Kamin Auch in reinen Wohngebieten hat die Schadstoffkonzentration gerade in den letzten Jahren zugenommen, verursacht durch den zunehmenden Betrieb von Kaminöfen, offenen Kaminen und Holzpelletanlagen. Die Belastung mit Feinstaub und S
Straßen, bei denen lediglich der Winterdienst der Stadt obliegt Winterdienst , Straßen, die im öffentlichen Interesse ...
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bergisch Gladbach Die kommunale Wärmeplanung der Stadt Bergisch Gladbach ist ein wichtiger informeller Planungsprozess zu einer treibhausgasneutralen, effizienten Wärmeversorgung. Mehr als die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauchs entfällt auf
Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Bergisch Gladbach Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung und das Gebäudeenergiegesetz. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Kommunal
6 StVO getroffen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Im Antrag ist eine Verantwortliche ...
Einleitung eines Verfahrens. Die Verfahrenseinleitung obliegt dem Planungsausschuss per Beschluss. Die unten ...
Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet obliegt dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Untere Wasserbehörde ... denen die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer obliegt. Für die Bäche im Stadtgebiet sind dies, je nach Entwässerung ... Mühlenbach bzw. Frankenforstbach und der Böttcher Bach obliegt der Unterhaltung durch die Stadt Bergisch Gladbach ...
Jahre erforderliche Austausch bei Kaltwasserzählern obliegt dem Gebührenpflichtigen. Dies ist dem Abwasserwerk ...
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Jürgen Mumdey Stadtkämmerer Etatrede 2014 Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, als Kämmerer der Stadt Bergisch Gladbach ist es meine Aufgabe, Ihnen heute als dem politischen Entscheidungsgremium den Entwurf des Haushalts 2014 vorzulegen. Dieser schließt mit einem Fehlbetrag
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Geschäftsordnung Integrationsrat 10.61 1 Inhaltsübersicht Präambel I. Aufgaben § 1 Aufgaben II. Vorbereitung der Sitzungen des Integrationsrates § 2 Einberufung der Sitzung § 3 Ladungsfrist § 4 Aufstellung der Tagesordnung § 5 Unterrichtun
Durchführung des Rettungsdienstes 32.2 1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Bergisch Gladbach über die Durchführung des Rettungsdienstes in der Fassung des I. Nachtrages Aufgrund des § 9 des Ges
Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung 61.3 1 Satzung zur Regelung des Verfahrens der Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der II. Nachtragssatzung Aufgrund des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein
Inhaltsstoffe der angelieferten Abfälle erforderlich, obliegt die Nachweispflicht dem Abfallbesitzer. 2. Im Rahmen ...
Friedhofssatzung 73.1 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XI. Nachtragssatzung Friedhofssatzung Auf Grund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO in der Fas
Besondere Benutzungsvorschriften ergänzend zu den Richtlinien für die Benutzung von Ratssälen, des Foyers und des Sitzungssaales im Stadthaus, Villa Zanders, Schulräumen einschl. Aulen und Sportstätten der Stadt Bergisch Gladbach
Aufstellung und Abfuhr der Gelben Tonnen/Gelben Säcke obliegt der Firma Neuenhaus GmbH als Auftragnehmer der Dualen ...
Kindertagesstätten von freien Trägern betrieben werden, obliegt diesen eigenständig die Entscheidung über die Platzvergabe ...
Die Feuerwehr Bergisch Gladbach setzt auch zu Beginn des Straßenkarnevals in der Kreisstadt wieder auf ihr bewährtes Einsatzkonzept. Diverse Straßen-, Saal- und Zeltveranstaltungen im Stadtgebiet erfordern aufgrund der großen Besucherzahlen der einzelnen Veranstaltungen eine besondere Einsatzplanung
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