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Umgebungslärm

Umgebungslärm Mitte 2002 wurde vom europäischen Parlament und dem Rat der Union die Richtlinie 2002 49 EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm EU-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Sie wurde im Jahr 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht u

Kraftfahrzeugschein - Adressänderung

Adressänderung im Kraftfahrzeugschein

Lärmaktionsplan Bergisch Gladbach

Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Worum geht es

Projekt Zanders-Areal Das 36 ha große Areal der ehemaligen Papierfabrik Zanders prägte über fast zwei Jahrhunderte die Bergisch Gladbacher Stadtgeschichte. Das Team des Prokekts Zanders-Areal hat die Aufgabe, eine Zukunftsstrategie für das Gelände der ehemaligen Papier

Papiermaschine 3

Ein Koloss für eine Milliarde D-Mark Text: Michael Werling Die Papiermaschine PM 3 steht für Superlative. Sie ist gigantisch, ihre Halle ist halb so groß wie der Kölner Dom, pro Minute spuckt sie genug Papier aus, um ein Fußballfeld zu bedecken. Vor 33 Jahren markierte sie den Übergang

Alte Zentralwerkstatt

Zanders-Zentralwerkstatt: Verbaute Schönheit mit Geschichte und Perspektive Die alte Zentralwerkstatt soll bei der Neugestaltung des Zanders-Areals eine besondere Rolle spielen – als Begegnungsort und als Keimzelle einer neuen Altstadt. Das passt nicht nur zur Architektur des gut 140 Jah

Radroute F7

Radroute F7 | Schildgen - Hand Das neue Radverkehrsnetz in Bergisch Gladbach wird neue Wege für den Radverkehr schaffen. Mit Beschlussfassung im Februar 2024 werden nun die ersten fünf Routen aus dem Radverkehrsnetz geplant und sollen innerhalb der näch

Flüchtlingshilfe

Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,

Gewerbe

Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe

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