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Aufnahme in Baulückenbörse

Sie haben ein unbebautes Grundstück und möchten es in die Baulückenbörse aufnehmen lassen? Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Innenbereich und möchten dieses über die Baulückenbörse potenziellen Bauinteressierten zugänglich machen? Die Stadt Bergisch Gladbach u

Baulueckenboerse

Baulückenbörse Baulücken und unbebaute Grundstücke im Bebauungszusammenhang sind wichtige Bauflächenreserve im Innenbereich. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat am 03.07.2012 ein Baulückenprogramm beschlossen, mit dem Ziel, die privaten Baulücken in Bergisc

Baulast

Baulasten Achtung: Die Abteilung Baulasten ist vorübergehend stark unterbesetzt. Es ist daher mindestens für das gesamte Jahr 2026 mit verlängerten Bearbeitungszeiten zu rechnen. Ebenso können wir den Service der mündlichen Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis zurzeit nicht anbieten. Wi

BP 6541 – Ortseingang Lustheide Bekanntmachung Aufhebungssatzung

Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 6541 -Ortseingang Lustheide- Bekanntmachung vom 24.07.2025 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide Der

Arbeitsprogramm Stadtplanung

Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung der Stadtplanung In der Sitzung des Ausschusses für strategische Stadtentwicklung und Mobilität am 15.06.2021 wurde erstmalig das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ vorgestellt. Im Ziel geht es darum, die Schwerpunk

BP 6443 FNP 0036443 Feuerwache Süd

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 003 6443 - Feuerwache Süd - Bebauungsplan Nr. 6443- Feuerwache Süd - Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 6443 - Feuerwache Süd - und der Flächennutzungsplans-Änderung Nr. 003 6443 - Feuerwache Süd - ist abgelaufen. Die Betei

Vorkaufsrechts Wachendorf Kradepohl

Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache