Nutzungsbedingungen zur Aktionsanmeldung I. Digitaltag Der Digitaltag ist ein bundesweiter Aktionstag, an dem durch zahlreiche lokal organisierte Aktionen und Aktivitäten Digitalisierung alltagsnah erlebbar gemacht und in der Breite diskutiert werden soll. Organisiert wird der Digitaltag von der
Kulturrucksack NRW Der Kulturrucksack 2025 ist gepackt Foto: tines | photocase.com Elf interessante Workshops rund um das Thema „Papier“ wurden auf die Beine gestellt; für die meisten haben sich Kooperationspartner aus Jugendarbeit und Kultur zusammengefunden und eine
Bautagebuch Schloßstraße Die zukünftige Schloßstraße Club L 94 Das Integrierte Handlungskonzept InHK Bensberg umfasst rund 30 städtebauliche Maßnahmen in Bensberg und Bockenberg. Die größte und bedeutenste Maßnahme ist die Umgestaltung der Schloßstraße. Der sogenannte 1. Bauabs
Hinweise zum Datenschutz 1. Verantwortlicher Für die Datenverarbeitung ist die DFA Digital für alle gemeinnützige GmbH, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, 030 27576-260, info@digitaltag.eu, nachfolgend: „DFA“ und die Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch
Datenschutzerklärung Allgemeine Informationen Wenn Sie die Angebote des städtischen Internetauftritts unter www.bergischgladbach.de besuchen, erbringt die Stadt Bergisch Gladbach für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetz DDG . Dabei verarbeitet sie Ihre personen
Wahl ABC Hier finden Sie wichtige Begriffe rund um die Wahl kurz und verständlich erläutert. Auszählung im Wahllokal Nach 18:00 Uhr wird am Wahltag das Ergebnis in den Wahllokalen von den Wahlhelfern öffentlich wie folgt ermittelt: 1. Öffnung der Wahlurne, Zählung der Stimmzettel =
Was ist ein Wahlvorstand? Das Wahlbüro benötigt für den Wahltag über 900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Stadtgebiet wird in 74 Urnenwahlbezirke und 59 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einem Team von b
Offene Ganztagsgrundschulen In Bergisch Gladbach gibt es an allen 20 Grundschulen die sogenannten „Außerunterrichtlichen Angebote“ OGS . Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung ihres Kindes direkt an der jeweiligen Einrichtung. Hier können Sie zwischen einem Betreuungs
Gewerbemeldestelle Wichtiger Hinweis: Persönliche Vorsprachen zur Abgabe einer Gewerbemeldung sind nicht erforderlich. Bitte reichen Sie Ihr Meldeformular Vordrucke siehe unten zusammen mit den nachfolgend aufgeführten Unterlagen – vorzugsweise im PDF-Format – per E-Mail ein. Vorab-Anf
Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt Sicherung des Unterhaltes von Kindern Das Jugendamt zahlt den Unterhalt für ein Kind als Vorschussleistung, wenn der Vater oder die Mutter seine ihre Unterhaltspflicht nicht erfüllt. Zahlt der andere Elternteil keinen oder keinen ausreichenden Unter
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Änderung Nr. 180 3345 - Lichtenweg - Flächennutzungsplan Änderung Nr. 180 3345 - Lichtenweg - Flächennutzu
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bekanntmachung des Beschlusses zur
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stad
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Haushaltsrede für den Doppelhaushalt 2016 2017 von Bürgermeister Lutz Urbach 3. November 2015 - Es gilt das gesprochene Wort - Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen in Rat und Verwaltung, Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her.
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Im Begräbniswald wurde bisher das Aufstellen von brennenden Grablaternen auf dem sogenannten, asphaltierten überdachten Trauerplatz geduldet. Dies ist ab sofort ebenfalls zu unterlassen. Die Friedhofsgärtner kontrollieren – so weit möglich - täglich das Gelände der Friedhöfe und sammeln entsprechend
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen / stellvertretenden Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivi
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
Das Lichterfest bildet den stimmungsvollen Abschluss des Museumsjahrs, bevor die Werkstätten im Außengelände in die Winterpause gehen. Besucherinnen und Besucher können Handwerkerinnen und Handwerkern über die Schulter schauen, selbst aktiv werden oder einfach die besondere Atmosphäre genießen. Es g
Bevor allerdings die Weihnachtsdekoration am Fenster oder auch im Vorgarten angebracht und aufgebaut wird, ziehen im November traditionell viele Kinder mit ihren Laternen durch die Straßen und feiern St. Martin. Besonders freuen sich die teilnehmenden Kinder und Eltern, wenn die Anwohnerinnen und An
Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden o
Eintritt 3 Euro / 1,50 Euro (ermäßigt)für Kinder im Vorschulalter frei Lassen Sie mit uns das Museumsjahr bei stimmungsvoller LED-Beleuchtung ausklingen. Handwerkliche Vorführungen und Bastelaktionen, Glühwein, Punsch, selbstgebackene Waffeln und herzhafte Leckereien laden zum Mitmachen, Genießen un
An drei Freitagen in Folge haben sich Kinder und Jugendliche gemeinsam mit dem Quartiersmanagement in der KiWo im Wohnpark Bensberg getroffen, um die Vielfalt des Lichts zu entdecken und in verschiedenen Aktionen ihr Umfeld mit Licht zu gestalten – und das ohne erhöhten Energieverbrauch: Am Freitag,
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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