Aktuelles Frau Middendorf zu Gast bei der Sitzung des Inklusionsbeirates am 26.08.2025 Frau Claudia Middendorf als Beauftragte der Landesregierung des Landes NRW für Menschen mit Behinderung wird bei der Sitzung des Inklusionsbeirates am 26.08.2025, 17:00 Uhr dabei sein. Es werden versch
E-Government-Strategie Was beinhaltet der Themenbereich E-Government? E-Government stellt ein spezielles Handlungsfeld innerhalb des Gesamtthemenkomplexes Digitalisierung dar und ist der Bereich, welcher die Stadtverwaltung am unmittelbarsten betrifft. Auch die Digitalisierung in Ber
Förderverein der Stadtbücherei Bergisch Gladbach und Autorengruppe Wort & Kunst e.V. Präsentation der Anthologie Das schielende Glück am 1. Juni im Rathaus Bensberg Aktuelles Präsentation der Anthologie „Schielendes Glück“, hrsg. von Evert Everts und Gisela Becker-Bere
Fachstelle Älterwerden Bergisch Gladbach bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern viele Möglichkeiten, sich Hilfe zu holen. Jeder Mensch hat Fragen. Gespräche helfen, eine Antwort zu finden. Ziehen Sie Spezialisten zu Rate. Bedienen Sie sich der Fachkräfte, die es sich zur Aufgabe gemacht ha
Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe
Liebesballaden Gassmann & Wingold © Bild: Bernd Arnold Samstag, 27. September 2025 19 Uhr Ev. Gnadenkirche Hauptstr. 256 51465 Bergisch Gladbach Martina Gassmann - Gesang Frank Wingold - Gitarren Eintritt frei „Eine wunderbare musikalische Vielfalt von Jazz, Rock und K
Elektroaltgeräte Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz Elektrogesetz, enthält viele Neuregelungen insbesondere zur Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten. So sind die Hersteller verpflichtet, Elektroaltgeräte, die im Rahmen der kommunalen Sammlung bei den Bürgern abgeholt
Gelbe Säcke für Handel, Verwaltungen und Gewerbebetriebe Wann und wofür dürfen Gewerbebetriebe und sonstige Anfallstellen den Gelben Sack die Gelbe Tonne nutzen ? Die Dualen Systeme sammeln Verkaufsverpackungen der Endverbraucher kostenfrei. Nur dann, wenn ein Gewerbebetrieb Endverbra
Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch
Offene Ganztagsgrundschulen In Bergisch Gladbach gibt es an allen 20 Grundschulen die sogenannten „Außerunterrichtlichen Angebote“ OGS . Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Schulanmeldung ihres Kindes direkt an der jeweiligen Einrichtung. Hier können Sie zwischen einem Betreuungs
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan Änderung Nr. 180 3345 - Lichtenweg - Flächennutzungsplan Änderung Nr. 180 3345 - Lichtenweg - Flächennutzu
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bebauungsplan BP Nr. 3345 - Lichtenweg - Bekanntmachung des Beschlusses zur
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stad
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Haushaltsrede für den Doppelhaushalt 2016 2017 von Bürgermeister Lutz Urbach 3. November 2015 - Es gilt das gesprochene Wort - Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen in Rat und Verwaltung, Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her.
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
Das Lichterfest bildet den stimmungsvollen Abschluss des Museumsjahrs, bevor die Werkstätten im Außengelände in die Winterpause gehen. Besucherinnen und Besucher können Handwerkerinnen und Handwerkern über die Schulter schauen, selbst aktiv werden oder einfach die besondere Atmosphäre genießen. Es g
Bevor allerdings die Weihnachtsdekoration am Fenster oder auch im Vorgarten angebracht und aufgebaut wird, ziehen im November traditionell viele Kinder mit ihren Laternen durch die Straßen und feiern St. Martin. Besonders freuen sich die teilnehmenden Kinder und Eltern, wenn die Anwohnerinnen und An
Der Integrationsrat spielt eine zentrale Rolle dabei, die Stimmen aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Bergisch Gladbach zu vertreten und aktiv an der Gestaltung des Zusammenlebens mitzuwirken. Deshalb sucht die Stadt Bergisch Gladbach motivierte Personen, die in den kommenden 5
Mit einem Austausch sparen Hauseigentümerinnen und -eigentümer Energie, erhalten den Immobilienwert und erhöhen auch durch einen besseren Hitzeschutz maßgeblich die Wohnqualität. Aber was ist bei der Planung neuer Fenster zu berücksichtigen? Hitze effektiv aussperrenModerne Wärmeschutzverglasungen d
Durch die nicht vorhandene Wendemöglichkeit und die zu geringen Straßenbreiten für Zweirichtungsverkehr ist es nicht möglich, Autofahrende in den betroffenen Straßenabschnitt einfahren zu lassen. Die Stadtverwaltung hat vergebens nach weiteren Möglichkeiten gesucht, eine Wendemöglichkeit zu finden o
Eintritt 3 Euro / 1,50 Euro (ermäßigt)für Kinder im Vorschulalter frei Lassen Sie mit uns das Museumsjahr bei stimmungsvoller LED-Beleuchtung ausklingen. Handwerkliche Vorführungen und Bastelaktionen, Glühwein, Punsch, selbstgebackene Waffeln und herzhafte Leckereien laden zum Mitmachen, Genießen un
An drei Freitagen in Folge haben sich Kinder und Jugendliche gemeinsam mit dem Quartiersmanagement in der KiWo im Wohnpark Bensberg getroffen, um die Vielfalt des Lichts zu entdecken und in verschiedenen Aktionen ihr Umfeld mit Licht zu gestalten – und das ohne erhöhten Energieverbrauch: Am Freitag,
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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