Stadtplanung Bebauungspläne Nachrichtlich aus dem Amtsblatt vom 24.04.2025 Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an Flächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch BauGB für das Gebiet Bergisch Gladbach – Wache
Downloads Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle relevanten Informationen zum Projekt Zanders-Areal zur Verfügung stellen. Planungsprozess Integriertes Handlungskonzept 1.0 Juli 2022 Strukturplanung Strukturatlas Juni 2022 Projektskizze 2.0 Stand Okt. 2021 Projektskizze 1.0
Aktuelle Bauleitplanung An den aktuellen Bauleitplanverfahren können Sie sich beteiligen Wie Sie sich an Bauleitplanverfahren beteiligen können In Bauleitplanverfahren haben Sie als Bürgerin oder Bürger im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen Gelegenheit, an den Planinhalten
Die Firma Zanders: Eine Gladbacher Geschichte Die Papierfabrik Zanders war für die Stadt Bergisch Gladbach und ihre Entwicklung über fast zwei Jahrhunderte eine prägende Konstante. Fortgeschrieben wird diese Bedeutung seit der endgültigen Betriebsaufgabe im Mai 2021 im Konversionsprojekt
Rat und Verwaltungsrat des SEB beschließen einstimmig die Ausübung des Vorkaufsrechts für Immobilien der Zanders GmbH – Wichtige Argumente aus Sicht aller Fraktionen sind Standortsicherung und Stadtentwicklung In einer Sonder-Ratssitzung am Mittwoch, den 22. Februar 2017, haben die Mitglie
Prüfung von Vorkaufsrechten Der Stadt Bergisch Gladbach steht ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen zu. Hierzu müssen bestimmten Voraussetzungen erfüllt sein. Das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinden ist in den §§24 bis 28 des Baugesetzbuch geregelt. Bei Abschluss eines Grundstück
Geltungsbereich Stadt Bergisch Gladbach Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung Gohrsmühle gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Maßstab 1:5.000 Vermessungs- und Katasteramt Rheinisch-Bergischer Kreis: DGK 5
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausübung eines besonderen VorkaufsSatzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausübung eines be
Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts vom 31.08.2017 Bergisch Gladbach - Gohrsmühle Aufgrund des § 25 Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 BGBl. I S. 2414 , das zuletzt durch Artikel 2 des
Verwaltungsgebührensatzung 10.4 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach i. d. F. der III. Nachtragsssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch 61.5 November 2005 1 Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht an Flächen nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuchs für den Bereich des S-Bahnhofs, des Gleisdreiecks und der Trasse der dauerhaft stillgelegt
Besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauBG 61.6 1 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausübung eines besonderen Vorkaufsrechts vom 31.08.2017 Bergisch Gladbach - Gohrsmühle Aufgrund des § 25 Absatz 1 Nummer 2 Baugesetzbuch Ba
Baugesetzbuch BauGB Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141 1998, 137 ; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. 6.2004 I 1359 -Auszug- Vierter T
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die 21. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 21. Sitzung des Rates der Stadt B
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Federführender Fachbereich Stadtplanung Beschlussvorlage Drucksachen-Nr. 0085 2017 öffentlich Gremium Sitzungsdatum Art der Behandlung Rat der Stadt Bergisch Gladbach 22.02.2017 Entscheidung Verwaltungsrat des Stadtentwicklungsbetriebes Bergi
So präsentierte das Team der Stadtplanung die verbindliche Bauleitplanung für 2025 (0039/2025) und gab einen aktuellen Sachstandsbericht zum Integrierten Handlungskonzept Bensberg (0036/2025). Mit Entscheidungen zu zentralen Projekten stellte der Ausschuss zudem die Weichen für Bauvorhaben im Stadtg
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