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Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Flüchtlingshilfe

Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen: Allgemeine Flüchtlingshilfe: Frau Aldemester A – Al, K, N - 02202 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de Frau Klemusch Al – Az, F, M,

04 Ablauf der Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung Ablauf der Zustands- und Funktionsprüfung und einzureichende Unterlagen Im Fall einer verpflichtenden oder freiwillig beauftragten Zustands- und Funktionsprüfung sind nachfolgende Abläufe und Vorgehensweisen zu beachten: Zur Erfassung, Darstellung und Beurt