Stadtplanung Bekanntmachung vom 17. Januar 2020 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude- und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Bensber
nasse Vorsorge : Bspw. durch eine gezielte Flutung von Gebäudeteilen oder durch Aufständern des Gebäudes. Hier ist zu beachten ... dass in den zu flutenden Gebäudeteilen nur wasserunempfindliche Gegenstände gelagert und keine ...
geschützten Denkmälern Privater und für Maßnahmen an Gebäuden Gebäudeteilen innerhalb des Geltungsbereichs einer Denkmalbereichssatzung ...
Wissenswertes zum Denkmalschutz Mit dem Wort Denkmal verbinden wir viele verschiedene, teils sehr unterschiedliche Vorstellungen. Während die Einen zuerst an die sogenannten Highlights wie das Schloss Bensberg denken, fallen den Anderen die vielen Fachwerkhäuser ein, die über das gesamte
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
1938 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 24. Juni 2002 Auf Grund - des § 7 Abs. 1 Nr. 2 und 3, des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 und des § 12 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes vom 27. September 1994 BGBl. I S. 2705 nach Anhörung der beteiligten Kreis
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Hochwasserfibel Bauvorsorge in hochwassergefährdeten GebietenHerausgeber: MURL Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Bearbeitung: H
EINLEITUNG 1 Corporate Design Manual Gestaltungsrichtlinien für Publikationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand: September 2014 Hochwasserschutzfibel Objektschutz und bauliche VorsorgeImpressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Ba
1 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht ...............................................................................................
Baugebieten WR 1 und WR 2 dürfen Baugrenzen ausnahmsweise von Gebäudeteilen wie z.B. Vordächer, Eingangstreppen, eingehauste Eingangsbereiche ...
1 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht ..............................................................................................
InHK Bensberg Stand 17.12.20 1 Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude- und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Bensberg Hof- und Fassadenprogramm Inhalt Präambel ............................
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
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