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Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften des Bürgermeisters Marcel Kreutz im Jahr 2025 Anzeigen von Nebentätigkeiten nach einschlägigen Rechtsvorschriften Gremienmitgliedschaften mit Aufwandsentschädigungen Gremium Höhe der Aufwandsentschädigung
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Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften des Bürgermeisters Frank Stein im Jahr 2025 Anzeigen von Nebentätigkeiten nach einschlägigen Rechtsvorschriften Dienstlich veranlasste Gremienmitgliedschaften mit Aufwandsentschädigung Gremium Höhe der Aufwandsentschädigung
Ortsrecht Hier finden Sie die örtliche Gesetzessammlung der Stadt Bergisch Gladbach als PDF-Dateien. 1 - Allgemeine Verwaltung 10.1 Hauptsatzung 10.11 Zuständigkeitsordnung 10.2 Geschäftsordnung 10.3 Vergabesatzung 10.31 Richtlinie der Stadt Bergisch Gladbach über
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Was ist ein Wahlvorstand? Das Wahlbüro benötigt für den Wahltag über 900 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Das Stadtgebiet wird in 74 Urnenwahlbezirke und 59 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Bezirk wird ein Wahlvorstand einberufen. Ein Wahlvorstand besteht aus einem Team von b
FAQs - Fragen und Antworten rund um das Thema Inklusion © Pixabay Peggy Marco Sie haben Fragen, Anregungen, möchten Probleme melden oder haben einige Kritikpunkte beziehungsweise Verbesserungsvorschläge zu äußern? Anliegend werden einige Fragen in den FAQs geklärt. Falls sich
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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Leitfaden Frauenbelange in der Stadtplanung Stadt Bergisch Gladbach - Fachbereich 6 Fachaufgabe Stadtentwicklung und StadtplanungGliederung Vorwort 1 Lebensalltag von Frauen 1 Empfehlungen für die Planung 2 Themenübersicht 2 1 Nutzungsmischung 2 1.1 Voraussetzung 2 2 Soziale Infrastruktur Mobilität
Der Wahlleiter Der Wahlleiter Der Wahlleiter Der Wahlleiter W a h l b e k a n n t m a c h u n g W a h l b e k a n n t m a c h u n g W a h l b e k a n n t m a c h u n g W a h l b e k a n n t m a c h u n g 1. Am 17. März 2015 ist der Stichtag zur 1. Am 17. März 2015 ist der Stichtag zur 1. Am 17. M
Haushaltsrede für den Doppelhaushalt 2016 2017 von Stadtkämmerer Jürgen Mumdey 3. November 2015 - Es gilt das gesprochene Wort - Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt heute ein Entwurf des Doppelhaushaltes 2016 2017 vor, der für das Jahr 2016 mit einem Defizit von
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Etatrede von Kämmerer Jürgen Mumdey zum Haushalt 2015 es gilt das gesprochene Wort Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen liegt heute ein Entwurf des Haushalts 2015 vor, der mit einem Fehlbetrag von rd. 18 Mio. € schließt. Gegenüber dem Haushalt 2014 hat sich das Defizit d
5 Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 GV. NRW S. 194 ha
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Direktwahlbüro Für die Stichwahl gibt es auch wieder die Möglichkeit, im Direktwahlbüro zu wählen. Die Stadtverwaltung öffnet das Direktwahlbüro ab Montag, 22. September, täglich von 10.00 – 18.00 Uhr. Das Direktwahlbüro schließt am Freitag vor der Wahl um 15.00 Uhr. Um wählen zu können, benötigt ma
Bei der letzten Kommunalwahl 2020 lag die Wahlbeteiligung bei 54,25 Prozent. Von den damals 89.198 Wahlberechtigten machten 48.821 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch, darunter 25.158 Briefwählerinnen und Briefwähler. Die Briefwahlquote lag somit bei 27,95 Prozent. Für die Kommunalw
Zur Särkung der Demokratie ist eine hohe Wahlbeteiligung wichtig, deshalb gibt es mehrere Möglichkeiten seine Stimme im Vorfeld oder am Wahltag selbst abzugeben. Hier alle Informationen im Überblick:- Briefwahlunterlagen online anfordern bis: Mittwoch, 10. September 2025, 10.00 Uhr- Direktwahl auf Z
Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, den aktuellen Zustand der Spiel- und Freizeitflächen vor Ort gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erfassen und über mögliche Verbesserungen zu sprechen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht große Neubauprojekte, sondern vor allem sogenannte „smarte Verbesser
Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 d
Haueigentümerinnen und -eigentümern wird empfohlen, ihre Fassaden nachträglich zu dämmen. Das gilt nicht nur für die Außenwände, sondern auch für die oberste und die unterste Geschossdecke. Außenwände verursachen durch ihre große Fläche bis zu 25 Prozent der Energieverluste eines Gebäudes. Somit geh
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Bei HVO 100 handelt es sich um einen Kraftstoff, basierend auf biogenen Rest- und Abfallstoffen. Er erfüllt die gesetzlichen Vorschriften zum nachhaltigen Betrieb eines Fuhrparks im Sinne des „Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetzes“ und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Durch den Einsatz
Mit einem Austausch sparen Hauseigentümerinnen und -eigentümer Energie, erhalten den Immobilienwert und erhöhen auch durch einen besseren Hitzeschutz maßgeblich die Wohnqualität. Aber was ist bei der Planung neuer Fenster zu berücksichtigen? Hitze effektiv aussperrenModerne Wärmeschutzverglasungen d
Dies betrifft auch die Städtischen Max-Bruch-Musikschule in Bergisch Gladbach. Sechs Monate nach der Umstellung lässt sich ein erstes Resümee ziehen. Mehr als 20 Jahre gab es in der Städtischen Max-Bruch-Musikschule Honorarkräfte und Festangestellte. Seitdem das Herrenberg-Urteil gilt, sind alle Kol
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