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Abfall beseitigen
Sortierhinweise Die richtige Sortierung von Abfällen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine kostengünstige - und damit gebührenreduzierende - Abfallsammlung. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie auch durch die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes, Tel. 02202-143314. Abfall
Gewerbeabfallentsorgung Nach den gesetzlichen Regelungen sind nicht nur Haushalte, sondern auch alle anderen Abfallerzeuger – die sogenannten sonstigen Herkunftsbereiche – verpflichtet, Abfälle zur Beseitigung, d. h. Restmüll, dem städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb zur Entsorgung zu übe
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach Aktuelles Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet um richtige Laubentsorgung im Herbst Mobile Schadstoffsammlung entfällt am Donnerstag 2. November in Herkenrath und Moitzfeld 30.10.2023 Die bevorstehenden Feiertage bieten eine ideale Gelegenheit,
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach: Downloads Abfallgebührensatzung Abfallsatzung - Satzung über die Abfallentsorgung Abfallwirtschaftskonzept Antrag für gelbe Säcke für Gewerbebetriebe Auftrag 48 h Sperrmüllservice Bestellformular Gewerbebehälter mit Erklärung z
Satzungen Die Bereiche Abfallentsorgung und Stadtreinigung sind sogenannte Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden, die in diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Pflichten der Einwohner im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchSatzungen regeln. In Bergisch Gladbach
Haushalte Die Abfallentsorgung erfolgt in Bergisch Gladbach nach einem differenzierten System, dass eine umfassende Verwertung ermöglicht. Zur Erfassung und Verwertung der Abfälle stehen Haushalten zur Verfügung: Abfallbehälter Bestellung, Tausch, Rückgabe, Abmessungen, Sonderausstat
Müllgebühren für Haushalte Die Müllgebühren für Haushalte werden zu Anfang eines Jahres durch Gebührenbescheid festgesetzt. Diesen Gebührenbescheid erhält der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Gebühren werden nach Zahl, Größe und Abfuhrrhythmu
Aufbau und Aufgaben des Abfallwirtschaftsbetriebes Das sind unsere Aufgaben: Der AWB Bergisch Gladbach ist ein öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger nach § 6 LAbfG. Wir sind zuständig für die umweltgerechte Abfallentsorgung in unserem Stadtgebiet. Dazu zählt zunächst das Einsammeln und Beförd
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtrag
XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Stadt Bergisch Gladbach i
50 NR. 297 - Samstag Sonntag, 19. 20. Dezember 2020 Der Bürgermeister XIII.Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung Aufgrund der §§ 7und 8der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 19
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
Der Bürgermeister IV. Nachtrag zur Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 GV NW S. 712 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 GV NW S. 687 und § 41 Abs. 1 B
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Satzung Abfallwirtschaftsbetrieb 71.1 1 Satzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der III. Nachtragssatzung Auf Grund der §§ 7, 107 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen GO in
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebsho
Die Abgabenbescheide vom 23.01.2015 berücksichtigen die Daten, die bis zum 12.12.2014 verarbeitet worden sind. Über die später bearbeiteten Änderungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine gesonderte Nachricht oder einen Änderungsbescheid. Der Hebesatz der Stadt Bergisch Gladbach beträgt seit dem
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