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Jahresbescheide für Grundbesitzabgaben werden verschickt: Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens

Ende Januar werden die Grundbesitzabgabenbescheide 2015 an die Bergisch Gladbacher Grundstücks- und Wohnungseigentümer/innen verschickt. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadtverwaltung die Grundsteuern sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung fest.

Die Abgabenbescheide vom 23.01.2015 berücksichtigen die Daten, die bis zum 12.12.2014 verarbeitet worden sind. Über die später bearbeiteten Änderungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine gesonderte Nachricht oder einen Änderungsbescheid.

Der Hebesatz der Stadt Bergisch Gladbach beträgt seit dem Jahr 2011 für alle land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke (Grundsteuer A) 255 v.H. und für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v.H. Grundlage für die Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird. Evtl. Einwendungen gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages sind nicht bei der Stadt Bergisch Gladbach, sondern beim Finanzamt geltend zu machen.

Ganz einfach, sicher und termingenau: Zahlungen mit dem SEPA-Lastschriftmandat

Noch längst nicht alle Steuer- und Abgabenpflichtigen nutzen die Vorteile des SEPA-Lastschriftmandats. Die Stadt Bergisch Gladbach bietet diese Möglichkeit allen Zahlungspflichtigen an. Wer daran teilnimmt, muss sich um keine Fälligkeitstermine mehr kümmern; evtl. Mahnungen und zusätzliche Kosten entfallen, und die Beträge werden korrekt vom Konto abgebucht.

Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat muss für jedes Kassenzeichen eine Erklärung abgegeben werden. Falls sich z. B. die Eigentumsverhältnisse ändern und ein neues Kassenzeichen vergeben wird, gilt das früher erteilte Lastschriftmandat nicht mehr; der Stadtkasse muss in diesem Falle ein neues Mandat erteilt werden. Gleiches gilt, falls sich die Bankverbindung ändert. Änderungsmitteilungen per Mail oder Fax können nicht berücksichtigt werden.

Die Abgabe der Erklärung ist trotzdem denkbar einfach. Die Stadtkasse stellt den entsprechenden Vordruck im Internet zur Verfügung: www.bergischgladbach.de/Bürgerservice A-Z/Formulare/Steuern. Auch telefonisch kann der Vordruck bestellt werden. Das Formular wird dann ausgefüllt per Post an die Stadtkasse gesandt. Nur original handschriftlich unterschriebene Mandate sind gültig; dies gilt auch für Folgeaufträge.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat ist jederzeit widerrufbar, völlig risikolos und kostenfrei.

37.000 Bescheide werden verschickt - bei Rückfragen ist mit Wartezeiten zu rechnen

Zu Jahresbeginn werden über 33.000 Abgabenbescheide im Bereich Grundbesitzabgaben und über 4.400 im Bereich Hundesteuer versandt. Daher kann es vorübergehend zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden dafür um Verständnis gebeten.
Weitere Informationen und Ansprechpartner für Rückfragen
Fragen beantworten die Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung unter den folgenden Kontaktdaten.

zur Grundsteuer:
Fachbereich Finanzen -Steuerwesen-, Bürogebäude Hauptstraße 192, 1. Etage
Telefon für Anfangsbuchstaben:
A, I, J, O, S 02202/14-2722
B, U 02202/14-2718
C, H, V, W 02202/14-2715
D, G, Q, Z 02202/14-2721
E, M, Ö, Ü, X 02202/14-2719
F, L, N, R 02202/14-2742
K 02202/14-2720
P, T, Y 02202/14-2717
Fax: 02202/14-2666.

zu Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren:
(außerdem zu Müllbehältern - vorgeschriebene Größen, Bestellmöglichkeit - , Abfallkalendern und Abfallarten)
Abfallwirtschaftbetrieb, Obereschbach 1, 51429 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/14-3535, -3305, -3320
Telefax: 02202/14-3330

Zahlungsangelegenheiten:
Fachbereich Finanzen -Stadtkasse-, Stadthaus An der Gohrsmühle 18, Erdgeschoss.
Telefon für Kassenzeichen 001 . . . : 02202/14-2707,
Telefon für Kassenzeichen 006 . . . : 02202/14-2710
oder per Fax: 02202/14-2700.