FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
Straßenreinigung und Winterdienst Die Straßenreinigung untergliedert sich in Sommer- und Winterdienst. Hierbei unterscheidet die Straßenreinigungssatzung: Straßen, die von den Anliegern gereinigt und gestreut werden Anliegerstraßen , Straßen, bei denen lediglich der Winterdienst der
Stadtplanung Bekanntmachung vom 17. Januar 2020 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude- und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Bensber
Baulast Eintragungen von Baulasten Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften. Allgemein ist eine Baulast immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
DER GUTACHTERAUSSCHUSS für Grundstückswerte in der Stadt Bergisch Gladbach Geschä! sstelle Bekanntmachung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Gesamtsitzung am 23.02.2016, gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch BauGB , in der Fassung der Bekanntmachun
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stad
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022Freiwillige Aufwendungen Freiwillige Leistungen Produkt Sachkonto 2011 2012 2013 2014 Frauenbüro Gleistellungsstelle Produkt 001 010 010 -Gleichstellung von Frau und Mann5200000 Aufw.für Sach-u.Dienstleist. Veranstaltungen Veröffentlichungen 7.888 7.967 8.047
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Vergaberichtlinien 10.31 1 Richtlinie der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Stadterneuerung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Bergisch Gladbach Stadtmitte 1. Fördergrundsätze und Förderwer
Auf der Tagesordnung standen zum einen der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße e.V., zum anderen der Beschluss einer Satzung über die Festlegung des ISG-Gebietes und der Höhe der Abgabe, die von den Eigentümern der in diesem Bereich liegenden Immobilien zu erhebe
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verän
Attraktivitätssteigerung des Einkaufsbereiches Bergisch Gladbach-Stadtmitte, die Stärkung des Dienstleistungsstandortes und die Erhöhung der Kaufkraftbindung waren die Ziele des 2006 gegründeten Vereins „Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V.". Nun soll aus dem Verein eine gesetzliche
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