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Marijampole

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Flüchtlingshilfe

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Anträge - Denkmalschutz

Anträge Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW Generell gilt: Bei Veränderungen am Denkmal ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW einzuholen. Die Erlaubnispflicht besteht auch bei Beseitigungen und Nutzungsänderungen von Denkmälern. Ebenfalls erlaubnispflichti

Vorteile & Förderung

Vorteile & Förderung Durch den Besitz und als Nutzungsberechtigter eines Denkmals können Sie einige Vorteile erlangen. Hier eine Übersicht: Steuervergünstigungen Aufwendungen ausgeschlossen: Eigenleistungen am Denkmal, die nach Art und Umfang erforderlich sind um den Charakter des G