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Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat der Infrastruktur-Projektgesellschaft Bergisch Gladbach mbH Vorsitzender des Aufsichtsrates Frank Stein Bürgermeister der Stadt Bergisch Gladbach Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates Wagner, Hermann Josef, Mitglied des Rates der Stadt

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich Bauaufsicht

Informationen über die Datenverarbeitung im Bereich der Bauaufsicht nach Art. 13 und Art. 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO - Stand 10.10.2023 Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutz

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Bauaufsicht

Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht geben Ihnen Auskünfte zum Planungsrecht, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen. F ür die Errichtung, den Umbau, den Abbruch

Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (§ 62 BauO NRW 2018)

Für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen oder die Beseitigung von diesen benötigen Sie keine Baugenehmigung.

Bürgerservice Bauen

Planungs- und verfahrensrechtliche Auskünfte

Bauordnungsrechtliche Maßnahmen

Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Stadtordnungsdienst

Der Stadtordnungsdienst ist insbesondere zuständig bei Störungen, wie zum Beispiel Ruhestörungen und Verschmutzungen der Umwelt, übernimmt aber auch weitere Aufgaben wie beispielsweise die Marktaufsicht und den Ermittlungsdienst.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

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