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Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger
Stichwahlen in Bergisch Gladbach Am 28.09.2025 finden in Bergisch Gladbach Stichwahlen statt: Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bergisch Gladbach Wahl des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Stimmzettel sind eingetroffen. Alle Wahlberechtigten, die bereits eine Vormerkung für
Überblick Was bedeuten überhaupt Begriffe wie Stadtplanung , Bauleitpläne , Bebauungspläne oder Integrierte Handlungskonzepte ? Um die Aufgabenbereiche der Stadtplanung besser verstehen zu können, werden im Folgenden einige Grundlagen näher erläutert. Bauleitpläne Flächennutzu
Böhms Kraftwerk und die Schornsteine Im Jahre 1929 feierte die Firma Zanders ihr hundertjähriges Bestehen. Im gleichen Jahr trat Dr. Johann Wilhelm Zanders als persönlich haftender Gesellschafter in die Firmenleitung ein. Und schon ein Jahr später schuf er die Voraussetzungen für ein neu
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Stadtplanung Bebauungspläne Unterlagen, die dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss vorlagen, finden Sie unter der Drucksachen Nr. 0117 2018. Der Bereich ist in unserem Geoportal dargestellt. Bekanntmachung vom 16.05.2018 Amtliche Bekanntmachung Integriertes Handlungskonze
Limassol Entstehung der Städtefreundschaft und gemeinsame Aktivitäten Die Initiative ging 1988 von der gebürtigen Zypriotin und Ratsfrau C. Braitsch und ihrem Ehemann – damals Vorsitzender der deutsch-zypriotischen Gesellschaft – aus. Zu erst
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
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Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz und der Pfl ege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen Denkmalschutzgesetz NRW Aufgrund der §§ 7, 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV. NRW. S. 666 ,
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Bergisch
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses Amtliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Bergisch Gladbach der Stadt B
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
erheblichen Umgestaltung": Der Gesetzgeber hat eine Abgrenzung von planfeststellungspflichtigen Änderungen und Unterhaltungsmaßnahmen ...
lobte die NUK-Jury unter anderem die besonders klare Abgrenzung zu anderen Wettbewerbern. Auf das Produkt von Wildling ...
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