Aktuelle Informationen zur Gewerbesteuer während der Corona-Pandemie 2020 entnehmen Sie bitte dem folgenden
Beitrag.
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Gewerbebetrieb ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Als Gewerbebetrieb gilt stets und im vollen Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften. Schuldner/in der Gewerbesteuer ist der/die Unternehmer/in bzw. die Gesellschaft. Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Die Kommune multipliziert den Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz und erstellt den Gewerbesteuermessbescheid.
Der/die Steuerschuldner/in hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen zu entrichten.
Jahr
2001 - 2003 2004 - 2005 2006 - 2010 seit 2011
Gewerbesteuerhebesatz 440 v.H. 450 v.H. 455 v.H. 460 v.H.
Soll die Bekanntgabe der Gewerbesteuer und jeglicher Schriftverkehr ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person bzw. Gesellschaft erfolgen, benötigt die Stadt Bergisch Gladbach eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie muss folgende Angaben erhalten:
- Name, Anschrift des Steuerpflichtigen
- Name, Adresse des Bevollmächtigten
- Eine eindeutige Erteilung der Vollmacht gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach
- Das aktuelle Datum sowie die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen
Einen Vordruck hierzu finden Sie nachfolgend bzw. unter dem Punkt Formulare & Informationen.