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Kindertagesstätten

In Bergisch Gladbach gibt es zurzeit 68 Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft. Es gibt keine städtischen Kindertagesstätten.

Sie können zwischen verschiedenen pädagogischen Konzepten wählen. Die pädagogische Schwerpunkte und Konzepte sehen Sie auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung oder des Trägers.

Da in den letzten Jahren viele Familien aufgrund der Nähe zu Köln nach Bergisch Gladbach gezogen sind, ist die Anzahl der Betreuungsplätze zurzeit nicht ausreichend. Das Jugendamt hat deshalb die Planung, weitere Einrichtungen zu schaffen, intensiviert. Jedes Jahr werden neue Kindertagesstätten eröffnet, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. 

Die Kindertagesstätten betreuen Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht. In der Kindertagespflege werden vornehmlich Kinder bis zu drei Jahren betreut. Die Kosten sind für beide Betreuungsarten gleich. Sie sind abhängig von dem Betreuungsumfang und dem Bruttojahreseinkommen der Familie. Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für Kinder unter zwei Jahren doppelt zu entrichten ist.

Seit 2016 werden alle Betreuungsanfragen an die Kindertagesstätten / Kindertagespflege über das Elternportal Little Bird übermittelt. Anschließend vergeben die Einrichtungen über das Online-Elternportal die Betreuungsplätze. Sie müssen sich lediglich registrieren und können nach dem Login fünf Einrichtungen auswählen. Zur Unterstützung wird Ihnen ein „Fünf-Schritte-Anleitung“ in verschiedenen Sprachen angeboten.

Die Kindertagesstätten bieten den Familien verschiedene Betreuungszeiten an. Gewählt werden kann zwischen 25 / 35 / 45 Betreuungsstunden in der Woche. Der zeitliche Rahmen der einzelnen Stundenkontingente variiert, je nach Öffnungszeit der Kindertagesstätte.

Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheiden die freien Träger der Kindertagestätten autonom, unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmekriterien. Diese Aufnahmekriterien werden vom Rat der Einrichtung bestehend aus Trägervertretern, Leitung, Mitarbeitern und Elternbeirat festgelegt.

Das Jugendamt hat keinen Einfluss auf die Aufnahme der Kinder.

Sie haben die Wahl zwischen 25 Std. ohne Mittagessen, einer Betreuungszeit von 35 Std. und einem Ganztagesplatz mit 45 Std. Der zeitliche Rahmen variiert, je nach Öffnungszeit der Kindertagesstätte.