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Stadtplanung Bebauungspläne

Bekanntmachung vom 18. Dezember 2024

Amtliche Bekanntmachung

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 02/5345 – Mobilhof am Technologiepark –
Bekanntmachung der Genehmigung


Die Bezirksregierung Köln hat die vom Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 1.10.2024 beschlossene Änderung Nr. 02/5345 – Mobilhof am Technologiepark – des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) am 11.12.2024 genehmigt.

Die Regionalverkehr Köln GmbH beabsichtigt, den innerstädtischen Busbetriebshof an der Hermann-Löns-Straße aufzugeben und am Technologiepark Bergisch Gladbach neu zu bauen. Geplant ist die Errichtung eines Betriebshofs für die Unterbringung von Linienbussen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst eine ca. 1,3 ha große ehemalige Waldfläche angrenzend an den Technologiepark. Das im Westen spitz zulaufende Plangebiet wird begrenzt durch die Friedrich-Ebert-Straße (L 195) im Norden, eine Zufahrt zum Forsthaus Steinhaus im Königsforst im Osten, die Böschung der Overather Straße (L 136) im Süden und Waldflächen im Westen. Der Geltungsbereich der Änderung ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Die erteilte Genehmigung der Bezirksregierung Köln zur vorstehenden Änderung des Flächennutzungsplans wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und der zusammen-fassenden Erklärung wird beim Fachbereich 6 - Stadtplanung im Rathaus Bensberg, Zi. 512 oder 514, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu jedermanns Einsicht während der Öffnungszeiten bereitgehalten. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Änderung einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans kann zudem online unter https://bergischgladbach-bergischgladbach.hub.arcgis.com/pages/karten-und-apps-start in der Rubrik „Stadtplanung“ eingesehen werden.

Mit dieser Bekanntmachung der Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Hinweise

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind dann unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW nach Ablauf von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

3. Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich im Kölner Stadtanzeiger, in der Bergischen Landeszeitung und online unter
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.



Bergisch Gladbach, den 12. Dezember 2024
Frank Stein
Bürgermeister