Stadtplanung Bebauungspläne
Bekanntmachung vom 08.07.2017
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Nr. 2118 – Jakobstraße –
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung sowie zur Aufstellung
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Der am 28.05.1998 gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom Planungsausschuss gefasste Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 2118 – Jakobstraße –
ist aufzuheben.
II. Gemäß § 2 in Verbindung mit den §§ 8 ff BauGB ist der
Bebauungsplan Nr. 2118 – Jakobstraße –
als verbindlicher Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) aufzustellen. Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).
Es ist beabsichtigt, auf dem ehemaligen Gießerei-Gelände der Firma Köttgen neben bereits vorhandenen Gewerbebetrieben einen neuen Firmenverwaltungssitz mit Tagungs- und Gästehaus anzusiedeln. Diese zentrale Nutzung soll im Norden und Westen durch weitere gewerbliche Nutzungen und im Süden durch eine Wohnnutzung flankiert werden. Entlang der Jakobstraße soll die vorhandene Mischnutzung erhalten bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche nordwestlich des
S-Bahnhofes in Bergisch Gladbach. Das Plangebiet wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss von 1998 verkleinert. Es wird begrenzt durch die Paffrather Straße im Norden, die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße im Osten, die Jakobstraße im Südosten, den Paul-Köttgen Weg im Südwesten sowie von einer Fachmarktnutzung und Sportfläche (Stadion) im Westen. Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne (alter Aufstellungsbeschluss 1998 siehe Plan 1, neuer Aufstellungsbeschluss 2017 siehe Plan 2) sind nachfolgend abgedruckt.
© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation
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Bekanntmachungsanordnung
Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans kann beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Hinweise
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB). Dies gilt nicht für Teile des Plangebietes, die innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Stadtmitte liegen.
Bergisch Gladbach, 05.07.2017 Lutz Urbach
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratsinformationssystem unter Drucksachen Nr. 0250/2017
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