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Straßenreinigung und Winterdienst Die Straßenreinigung untergliedert sich in Sommer- und Winterdienst. Hierbei ... Kategorien ergibt sich aus der Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der ... Stadt sowie der Grundstückseigentümer bezüglich der Straßenreinigung geregelt. Reinigungspflichten der Stadt ...
Abkürzungen und Begriffe Abkürzung Begriff Bedeutung AWB WSH BAV R B P G A W Sperrmüll Doppeltour DSD Abfallwirtschaftsbetrieb Wertstoffhof Bergischer Abfallwirtschaftsverband Restmüll Biomüll Papiersammlung Gelber Sack Gelbe To
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der ...
für Haushalte Bei Fragen zu Abfallentsorgung und Straßenreinigung oder Anträgen wenden Sie sich bitte unmittelbar an ...
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach: Downloads Abfallgebührensatzung Abfallsatzung - Satzung über die Abfallentsorgung Abfallwirtschaftskonzept Antrag für gelbe Säcke für Gewerbebetriebe Auftrag 48 h Sperrmüllservice Bestellformular Gewerbebehälter mit Erklärung z
Aufgabenbereichen Abfallsammlung, -transport und -verwertung, Straßenreinigung, Winterdienst, Zentralwerkstatt und Fuhrparkmanagement ... Sonderleistungen 02202 14-3311 Straßenreinigung, alle Bezirke 02202 14-3305 -3302 ...
Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
Straßenreinigung und Winterdienst Straßenreinigung ... Winterdienst Straßenreinigung ...
Abfallgebühren für gewerbliche Anfallstellen Gebühren und Entgelte für Gewerbebetriebe, Handel, Freiberufler, Verwaltungen usw. Alle Abfallerzeuger, die nicht zu den Haushalten zählen sogenannte sonstige Herkunftsbereiche , erhalten grundsätzlich separate Abfallbehälter, die zu eigenen
Bürgermeister XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung ... die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung ... die Straßenreinigung und die Erhebung XI. Nachtragssatzung zur Satzung ... die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der ...
Bürgermeister XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung ... XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung XII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung ...
Bürgermeister XIII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der ...
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über ... Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung X. Nachtragssatzung zur Satzung über ...
Öffentliche Bekanntmachung Die 10. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode fi ndet am Dienstag, dem 15.12.2015 um 17.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz 1, 51429 Bergisch Gladbach, statt. Tagesordnung Ö Öffentlicher Teil 1 Eröffnung, Be
IX. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der ... folgende IX. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der ... 2 Aus dem Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der ...
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die 5. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 5. Sitzung des Rates der Stadt Bergisch Gladbach in der neunten Wahlperiode Die 5. Sitzung des Rates der
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
Sollte man nicht mehr Eigentümerin bzw. Eigentümer eines Objekts sein, wird darum gebeten, sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden, um die Gebühren entsprechend zu verteilen. Das kann per E-Mail an mail@awb.de oder postalisch an Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach, Obereschbach
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebsho
Die Abgabenbescheide vom 23.01.2015 berücksichtigen die Daten, die bis zum 12.12.2014 verarbeitet worden sind. Über die später bearbeiteten Änderungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine gesonderte Nachricht oder einen Änderungsbescheid. Der Hebesatz der Stadt Bergisch Gladbach beträgt seit dem
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verän
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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