Denkmalschutz Herzlich Willkommen! Informieren Sie sich hier über die Denkmäler im Stadtgebiet, nutzen Sie als Denkmaleigentümer unsere Angebote zur Beratung oder erkundigen Sie sich über die rechtlichen Grundlagen des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus erhalten Sie hilfrei
Mobilität Der Personen- und Güterverkehr in Deutschland nimmt stetig zu. Seit 1960 hat sich der Güterverkehr mehr als verdreifacht, der Personenverkehr sogar vervierfacht. Aktuell verursacht der Verkehr rund ein Fünftel der Gesamt-Treibhausgasemissionen in Deutschland. Eine umfassende Str
Wissenswertes zum Denkmalschutz Mit dem Wort Denkmal verbinden wir viele verschiedene, teils sehr unterschiedliche Vorstellungen. Während die Einen zuerst an die sogenannten Highlights wie das Schloss Bensberg denken, fallen den Anderen die vielen Fachwerkhäuser ein, die über das gesamte
Anträge Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW Generell gilt: Bei Veränderungen am Denkmal ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW einzuholen. Die Erlaubnispflicht besteht auch bei Beseitigungen und Nutzungsänderungen von Denkmälern. Ebenfalls erlaubnispflichti
Vorteile & Förderung Durch den Besitz und als Nutzungsberechtigter eines Denkmals können Sie einige Vorteile erlangen. Hier eine Übersicht: Steuervergünstigungen Aufwendungen ausgeschlossen: Eigenleistungen am Denkmal, die nach Art und Umfang erforderlich sind um den Charakter des G
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
1 2019 2020 Seniorenwegweiser Stadt Bergisch Gladbach www.bergischgladbach.deINHALT 1 2 3 4 Impressum Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach Redaktion: Seniorenbüro Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach Gestaltung: thurm-design Titelbild: © Fotolia | Jenny
BEKANNTMACHUNG Der Bürgermeister Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG in den zur Zeit gültigen Fassungen, h
Signet Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW und der §§ 3 und 20 Abs. 2 Buchstabe b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen KAG in den zur Ze
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