Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Eheschließung

Standesamtliche Eheschließung Anmeldung der Eheschließung Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teil