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Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger
Förderverein der Stadtbücherei Bergisch Gladbach und Autorengruppe Wort & Kunst e.V. Präsentation der Anthologie Das schielende Glück am 1. Juni im Rathaus Bensberg Aktuelles Präsentation der Anthologie „Schielendes Glück“, hrsg. von Evert Everts und Gisela Becker-Bere
Ehrennadeln Unermüdlicher Botschafter des Schachsports Oswald Gutt erhält Ehrennadel in Silber Seit Beginn der 80er Jahre dreht sich bei Oswald Gutt allerhand ums schwarz-weiße Spielbrett. Über 30 Jahre lang engagiert sich der leidenschaftliche Schachspieler bereits fü
Zielvereinbarung für Menschen mit Behinderung Zielvereinbarung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW Zwischen dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Bergisch Gladbach nachfolgend - Beirat - und der Stadt Bergisch Gladbach , vertreten durch den Bürger
Der Förderverein Uns gefällt, dass die Städtische Max-Bruch-Musikschule Bergisch Gladbach für alle Musikinteressierten sowie Angehörige aller Kulturkreise und Generationen offen ist. Wir finden es gut, dass sie sowohl klassische als auch moderne Musik pädagogisch zeitgemäß vermitt
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2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Vergabeordnung 10.3 Vergabeordnung der Stadt Bergisch Gladbach VergO für die Vergabe von Bauleistungs-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträgen in der Fassung des VIII. Nachtrages 1. Anwendungsbereich 1.1 Die städtische Vergabeordnung
Geschäftsordnung Integrationsrat 10.61 1 Inhaltsübersicht Präambel I. Aufgaben § 1 Aufgaben II. Vorbereitung der Sitzungen des Integrationsrates § 2 Einberufung der Sitzung § 3 Ladungsfrist § 4 Aufstellung der Tagesordnung § 5 Unterrichtun
Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal 66.3 1 Satzung Zweckverband Rechtsrheinischer Kölner Randkanal Gemäß § 20 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 26.04.1961 GV NW S. 190 SGV NW 202 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Buchstabe h der Satzun
Kultur-Ticker Ausgabe 4 2011 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 30. Juni Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur Juli-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. AUS DEN STÄDTISCHEN KULTUREINRICHTUNGEN Lutz Urbach unterstützt Voting-Aktion zugunsten des Sportve
Kultur-Ticker Ausgabe 4 2015 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 27. März Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur April-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. Redaktionsschluss für den Kultur-Ticker Mai ist am 20. April 2015. AUS DEN STÄDTISCHEN
Kultur-Ticker Ausgabe 7 2015 Nachrichten aus der und für die Bergisch Gladbacher Kultur 30. Juni Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur Juli-Ausgabe unserer Kulturnachrichten. Redaktionsschluss für den Kultur-Ticker August ist am 24. Juli 2015. Der Newsletter als
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Neuer 1. Vorsitzender ist nun Klaus Molitor, Inhaber des Fahrradgeschäfts Cycle-M. Zum 2. Vorsitzenden wurde Alexander Pütz gewählt, der sich direkt von Beginn an als neuer Inhaber des REWE in der Schlossgalerie stark für Bensberg engagiert. Der geschäftsführende Vorstand wird komplettiert durch die
Anlässlich der diesjährigen Mitgliederversammlung hatte die Interessengemeinschaft Refrath für ihre Mitglieder eine informative, interessante Schulung zum Thema Falschgeld organisiert, die von der Deutsche Bundesbank durchgeführt wurde. Im Anschluss daran gab es für alle einen "gemütlichen Einstieg
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