Starkregen - Was heißt das eigentlich? Als Starkregen werden Regenereignisse bezeichnet, bei denen innerhalb kurzer Zeit eine sehr hohe Menge an Niederschlag fällt. Ein Starkregen kann in unterschiedlicher Intensität auftreten. Derzeit gibt es mehrere Definitionen bzw. Klassifikationen vo
Starkregen - Bin ich gefährdet? Prinzipiell ist jeder potentiell durch Starkregen gefährdet , denn ein Ereignis kann überall auftreten. Allerdings ist das Risiko unterschiedlich und abhängig von örtlichen Faktoren und vom Gebäude selbst. Für folgende Gebiete besteht eine besondere Gefähr
Umwelt und Technik Herzlich Willkommen auf den Seiten rund um Umwelt und Technik. Hier erwarten Sie allgemeine Informationen, Statistisches und Antworten auf viel gestellte Fragen zu den Themen Abfallwirtschaft, Abwasser, StadtGrün, Umweltschutz und Verkehrsflächen. Wenn Sie auf der Suche nach
Schutz vor Rückstau Was ist Rückstau und wie entsteht er? Unter Rückstau versteht man den Anstieg des Wasserspiegels im öffentlichen Kanal bis zur Rückstauebene. In der Regel fließt das Abwasser problemlos in der Kanalisation ab. Nicht nur bei seltenen Starkregenereignissen, sondern auch
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Abwasserwerk Abwasser von A - Z Allgemeine Begriffe der Abwasserbeseitigung Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser Schmutzwasse
Ein Jahr wie kein anderes - Ein Rückblick der Stadtverwaltung auf 2021 Das Jahr 2021 brachte für die mittlerweile 1503 Menschen, die für die Arbeitgeberin Stadtverwaltung im Einsatz sind, weit über das gewohnte Maß zurückliegender Jahre hinausgehende Herausforderungen. Den Jahreswechsel 2
EINLEITUNG 1 Corporate Design Manual Gestaltungsrichtlinien für Publikationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand: September 2014 Hochwasserschutzfibel Objektschutz und bauliche VorsorgeImpressum Herausgeber Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Ba
ZUKUNFT GEMEINSAM GESTALTEN Herausforderungen der StadtLandschaft in der Metropolregion Köln Bonn Masterplan Grün, Version 3.0 352 m 663 m 384 m Düssel Rhein Sieg Wied Wied Nister Erft Rur Lenne Bigge Rotbach Niers Rur Wupper Ennepe Volme Wissen Altenkirchen Hachenburg
UMWELTBERICHT FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Vorentwurf - Stand: 10. August 20162 Umweltbericht Vorentwurf Stand: 10. August 2016 Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Begründung zum Vorentwurf: Umweltbericht - Impressum Stadt Bergisch Gladbach 7-36 Umwelt Rathaus Bensber
von der Handwerkskammer Trier öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauer- und Pflastererhandwerk Dipl. Ing. FH Wulf Schneider Bornewasserstraße 44 54294 Trier Telefon 0651 - 33 920 Mobil 0171 - 20 19 303 Telefax 0651 - 39 207 E-Mail wulfschneider@t
UMWELTBERICHT FNP Bergisch Gladbach FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2035 - Entwurf - Stand: Dezember 20172 Umweltbericht Entwurf Stand: Dezmeber 2017 Stadt Bergisch Gladbach Impressum Stadt Bergisch Gladbach 7-36 Umweltschutz Rathaus Bensberg Wilhelm-Wagener-Platz 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner Irm
Abwägungsempfehlung der Verwaltung für den Entwurf Flächennutzungsplan Bergisch Gladbach 2035 Anlage 1 zur Drucksachennummer 0379 2018 2 3 Inhalt 1. Einleitung 5 2. Einordnung in das Verfahren 6 2.1 Beteiligung der Öffentlichkeit un
Stadt Bergisch Gladbach Begründung Bebauungsplan Nr. 6142 - An der Wallburg - zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Hinweis Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der Begründung zum Stand Offenlage sind farblich violett markiert. Stadt Bergisch Gladbac
Am Rübezahlwald 7 Telefonzentrale: 02202 - 130 Zentrale E-Mail: info@rbk-online.de Kreissparkasse Köln Postbank Köln 51469 Bergisch Gladbach Zentrales Fax: 02202 - 13 26 00 Internet: www rbk-online.de Kto. 311 001 206, BLZ 370 502 99 Kto. 16 830 504, BLZ 370 100 50 Der Landrat Landrat • P
T E X T T E I L BP Nr. 6142 - An der Wallburg - Stand erneute Offenlage A Textliche Festsetzungen I Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Ausnahmsweise zulässig sind Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebi
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Das ProgrammDie Infoveranstaltung startet um 18 Uhr direkt mit einem besonderen Highlight: Der TV-Meteorologe Karsten Schwanke wirft in seinem Impulsvortrag „Der Klimawandel – DIE Herausforderung für unsere Gesellschaft“ ein besonderes Schlaglicht auf Extremwetterereignisse und Starkregen und bietet
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