Die Sammlung organischer Abfälle erfolgt über die Biotonne. Diese wird in der Regel zweiwöchentlich abgefahren; in Problembereichen (z. B. größere Wohnanlagen) ist auch die wöchentliche Abholung möglich. Die Gebühr für eine 120 l Biotonne beträgt pauschal 45,00 €, diejenige für eine 240 l Biotonne 87,00 € jährlich. Auch für die Biotonne besteht der Anschluss- und Benutzungszwang, wenn nicht alle organischen Abfälle selbst auf dem Grundstück kompostiert werden. Die Eigenkompostierung muss a
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Abwasserwerk Abwasser von A - Z Allgemeine Begriffe der Abwasserbeseitigung Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser Schmutzwasse
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XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
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HOCHWASSER VERSTEHEN, ERKENNEN, HANDELN!Die Broschüre ist kostenlos zu beziehen Broschürenbestellung Anschrift: Umweltbundesamt c o GVP Postfach 30 03 61 | 53183 Bonn Service-Telefon: 0340 2103-6688 Service-Fax: 0340 2104-6688 E-Mail: uba@broschuerenversand.de Internet: www.umweltbundesamt.de INHA
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