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Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Datenschutzvereinbarung

Hinweise zum Datenschutz 1. Verantwortlicher Für die Datenverarbeitung ist die DFA Digital für alle gemeinnützige GmbH, Albrechtstr. 10, 10117 Berlin, 030 27576-260, info@digitaltag.eu, nachfolgend: „DFA“ und die Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch

Seniorenkulturwoche 2022

Kulturwoche für Seniorinnen und Senioren und solche, die es werden wollen 3. September bis 18. September 2022 Foto: Tina Heuer „Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nicht alt werden.“ Franz Kafka Jubilä