Allgemeine Fragen zum Thema Immissionsschutz
Straßenverkehrslärm Blick auf die Autobahn A4 Der Straßenverkehr ist die dominierende Lärmquelle in Deutschland. Straßenlärm entsteht zum einen durch die Antriebsgeräusche des Fahrzeugs. Sie sind beim Anfahren und Beschleunigen am höchsten. Daneben sorgen die Rollgeräusche des
Schienenverkehrslärm Die Belästigungen hervorgerufen durch den Schienenverkehr stehen nach dem Straßenverkehr an 2. Stelle. Die Schallemissionen bei der Vorbeifahrt eines Zuges werden durch das Abrollen der Räder seiner Wagen auf einer Schiene und den Bremsvorgängen erzeugt. Dami
Aufstellung der Lärmaktionspläne LAP zur Vermeidung bzw. Minderung von Lärmbelastungen und zum Erhalt ruhiger Gebiete ...
Wohngeld Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es kann sowohl für Mieter innen als Mietzuschuss als auch für Eigentümer innen von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss beantragt werden. Die Höhe des
Lebensqualität der Menschen in den Ballungsräumen durch Minderung und oder Vermeidung der Lärmbelastung zu verbessern ...
Klimafunktionskarte Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen werden maßgeblich von den meteorologischen Verhältnissen in ihrem Lebensumfeld bestimmt. Während das Klima in der freien Landschaft weitgehend von natürlichen Gegebenheiten abhängig ist, können sich innerhalb der Stadt durch ein
Bäume und Baumschutz Foto: Melissa Kemmerling Bäume sind ein wichtiges und prägendes Element im Stadtbild und für viele Stadtbewohner eindrucksvoller Gegenstand für ein unmittelbares Naturerlebnis. Bäume sind schön und nützlich zugleich. Sie tragen zur Verbesserung des körperlic
Gebäudefassaden. Da in solchen Fällen eine nachträgliche Minderung oftmals kaum möglich ist, ist die Berücksichtigung ...
Baulärm Bauschutt-Schredderanlage Lärm durch gewerbliche Bauarbeiten z.B. Straßen- und Schienenbau, Neu- und Umbau von Gebäuden, Sanierungen, Instandhaltungsarbeiten etc. wird als Baulärm bezeichnet. Um die betroffenen Nachbarschaft ausreichend vor Gefahren und Belästigungen zu
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
5 Haushaltssatzung der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV. NRW S. 666 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2013 GV. NRW S. 194 ha
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
5 Haushaltssatzung 6 7 Vorbericht zum Haushalt der Stadt Bergisch Gladbach für das Haushaltsjahr 2014 Inhalt 1. Aufbau des Haushalts der Stadt Bergisch Gladbach 2. Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Bergisch Gladbach in den Jahren 2003 bis 2013 3. Haush
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
Freiraumkonzept Auftraggeber: II-2 Stadtentwicklung | Kommunale Verkehrsplanung Bearbeitung: Dipl.-Ing.agr. Helmut Dahmen, Dipl.-Ing.agr. Dr. Dorothea Heyder, Dipl.-Biol. Maria Luise Regh, Dipl.-Geogr. Christian Rosenzweig Gesellsc
Feiraume 1 Hektar lokale Bedeutung: Freiräume 1 Hektar Minderung von Konflikten: Minderung der Lärmbelastung Erhaltung ...
Zur Eindämmung dieser Belastungen verpflichtet die Europäische Union die Kommunen, auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmminderungsplanung zu betreiben und Lärmaktionspläne aufzustellen. Dieser Pflicht ist Bergisch Gladbach mit ihrem Lärmaktionsplan im Jahr 2015 nachgekommen. Derzeit
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