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Inklusionsbeirat- für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.

Barrierefreie Kommunikation

Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Behinderungen in Verwaltungsverfahren

Straßenschäden/Verkehrsschilder

Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Seniorinnen/Senioren

Information und Beratung von Seniorinnen und Senioren

Personenbezogener Behindertenparkplatz

Menschen, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind, können einen persönlichen Behindertenparkplatz beantragen. Voraussetzung hierfür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "BL".

Parkausweis für Schwerbehinderte

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

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