Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger
Vergangene Termine und Informationen rund um das InHK Bensberg Diese Seite umfasst alle Pressemitteilungen rund um das InHK Bensberg und wird regelmäßig aktualisiert. Die neusten Pressemitteilungen sind immer auf der Startseite des InHK zu finden. 2025 11.12.2025: Schloßstraße Bens
Wohngeld Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es kann sowohl für Mieter innen als Mietzuschuss als auch für Eigentümer innen von selbst genutztem Wohnraum als Lastenzuschuss beantragt werden. Die Höhe des
Übereinstimmung mit den gültigen satzungsrechtlichen Regelungen. Maßgebend sind allein die Regelungen der veröffentlichten Satzungen ...
der Beitragspflicht geltenden Beiträge und Gebühren maßgebend. ...
Beiträge und Gebühren Abwassergebühren gem. § 2 ff der Beitrags- und Gebührensatzung Allgemein Trotz restriktiver Behandlung der prognostizierten Kosten, steigen die Gesamtkosten des Betriebes „Abwasserwerk“. Das Anlagevermögen des Abwasserwerkes vergrößert sich durch durchgeführte
FAQ Baumschutzsatzungen Fragen und Antworten zur allgemeinen Baumschutzsatzung Warum braucht Bergisch Gladbach eine Baumschutzsatzung? Um ein gesundes Wohnumfeld zu erhalten! Bäume prägen nicht nur durch ihre Erscheinung das Stadtbild, sondern haben auch einen positiven Einfluss auf
Westfalen SchfkVO in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Eine Freifahrtberechtigung liegt vor, wenn der kürzeste ...
Klärwerk. Beiträge sind für Baugrundstücke zu zahlen. Maßgebend für die Berechnung ist die Grundstücksfläche. Liegt ... außerhalb des Bebauungsplanes, so ist die 40-Meter-Tiefe maßgebend. Reicht die Bebauung darüber hinaus, so ist die hintere ... der Beitragspflicht geltenden Beiträge und Gebühren maßgebend. Formulare ...
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW S. 666 SGV NRW 2023 , zuletzt geänd
Zur Verfügung stehen viele weitere Wanderparkplätze, maßgebend ist daher Ihre individuelle Etappenplanung. dhünn ...
Erschließungsbeitragssatzung 60.1 1 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bergisch Gladbach vom 25.07.1988 in der Fassung der II. Nachtragssatzung Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches BauGB in der Fassung der Bek
ihrem Vermögen bereitgestellten eigenen Grundstücke; maßgebend ist der Verkehrswert im Zeitpunkt des Beginns der ...
Annahmestation Birkerhof 71.4 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzungsordnung für die Annahmestation Birkerhof des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach Stand 01.01.2008 § 1
erst nach dieser Frist, ist der Zulassungszeitpunkt maßgebend. Liegen besondere Gründe vor, kann der Bürgermeister ...
Benutzungsrichtlinien IX Richtlinien für die Benutzung der Räumlichkeiten in den Verwaltungsgebäuden Benutzungsrichtlinien - Verwaltungsgebäude - Gemäß § 41 Absatz 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen GO N
Vergabe von Baugrundstücken V 1 Richtlinien über die Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Bergisch Gladbach Beschluß des Rates vom 22.09.1977, 26.06.1984 1. Zuständigkeiten 1.1 Nach § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW entscheidet der
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
So werden neben zwei Bebauungsplänen (BP) auch das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Bensberg, die Rahmenplanung Stadtmitte und ein strategisches Entwicklungskonzept (StEK) für Gronau diskutiert. Einen wichtigen Meilenstein bildet die Abstimmung zum Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen BP Nr. 5
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