Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Sachstand zur Umsetzung der E-Government-Strategie

Aktuelle Roadmap der E-Government-Strategie GESAMTSTRATEGIE E-GOVERNMENT Maßnahmenübergreifende Projekte 4. Quartal 2022 DIGILOG Forschungsprojekt Digitale Transformation auf der lokalen Ebene der Verwaltung in Europa: Dynamics and Effects from a Cross-Countries a

Urkunden

Urkunden Beglaubigte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden Das Standesamt Bergisch Gladbach kann Ihnen nur beglaubigte Urkunden Abschriften ausstellen für Personen: - die hier geboren sind, - geheiratet haben - oder hier verstorben sind. Neugeborene Bitte beachten Sie, dass

Formulare

Formulare und Informationen Hier können Sie sich einen Überblick über sämtliche Formulare und Informationsschriften verschaffen. Navigieren Sie durch die Baumstruktur bis hin zu dem gewünschten Dokument. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Umwandlung von Lebenspartnerschaften

Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Seit dem 01.10.2017 haben Sie als gleichgeschlechtliches Paar die Möglichkeit, Ihre bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Für die Umwandlung ist grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig. Die Umwandlung