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Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung

Hilfe für Gehörlose

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für Gehörlose

Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Jugendgerichtshilfe

Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht

Beratungs- und Hilfsangebote im Jugendamt

Beratungs- und Hilfsangebote für Familien und Einzelpersonen z.B. Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche bei:

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen

Blindengeld/Blindenhilfe

Entgegennahme von Anträgen auf Blindengeld

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung Nach §1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten steh

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen Die wirtschaftliche Jugendhilfe klärt die Kostenbeteiligung bei Gewährung von erzieherischen Leistungen der Jugendhilfe. Wenn gewährte pädagogische Leistungen der Jugendhilfe Kosten verursachen, werden

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