FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
Straßenreinigung und Winterdienst Die Straßenreinigung untergliedert sich in Sommer- und Winterdienst. Hierbei unterscheidet die Straßenreinigungssatzung: Straßen, die von den Anliegern gereinigt und gestreut werden Anliegerstraßen , Straßen, bei denen lediglich der Winterdienst der
Stadtplanung Bekanntmachung vom 17. Januar 2020 Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung über die Richtlinien der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuwendungen zur Aufwertung privater Gebäude- und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Bensber
Baulast Eintragungen von Baulasten Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften. Allgemein ist eine Baulast immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bergisch Gladbach IX. Nachtragssatzung zur Satzung der Stad
Vergaberichtlinien 10.31 1 Richtlinie der Stadt Bergisch Gladbach über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Stadterneuerung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Bergisch Gladbach Stadtmitte 1. Fördergrundsätze und Förderwer
Beiträge nach § 8 KAG 60.2 1 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der III. Nachtragssatzung Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntma
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen 66.81 Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem
Vergabe von Baugrundstücken V 1 Richtlinien über die Vergabe von Baugrundstücken durch die Stadt Bergisch Gladbach Beschluß des Rates vom 22.09.1977, 26.06.1984 1. Zuständigkeiten 1.1 Nach § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung NW entscheidet der
Für eine saubere Stadt Informationen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bergisch Gladbach2 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Der Wertstoffhof 4 Kontakt 5 Müll ABC 8 Abfall, A-Z Stichwortverzeichnis 17 Sperrmüll 23 Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle 25 Schadstoffmobil 27 Werts
Abfallsatzung 70.1 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung in der Fassung der XII. Nachtragssatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
Seite 1 von 3 Bitte wenden 02.11.2015 Entwässerungssituation im Bereich der Straßenzüge Bergisch Gladbach-Bensberg, Johann-Bendel-Straße Ferdinand-Stucker-Straße Freiheit Dariusstraße Kölner Straße bis Neuenweg, hier: Verlust der Gewässereig
Baugesetzbuch BauGB Datum: 23. Juni 1960 Fundstelle: BGBl I 1960, 341 Textnachweis Geltung ab: 1. 8.1979 Änderungen aufgrund EinigVtr vgl. § 246a Stand: Neugefasst durch Bek. v. 27. 8.1997 I 2141 1998, 137 ; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24. 6.2004 I 1359 -Auszug- Vierter T
Auf der Tagesordnung standen zum einen der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße e.V., zum anderen der Beschluss einer Satzung über die Festlegung des ISG-Gebietes und der Höhe der Abgabe, die von den Eigentümern der in diesem Bereich liegenden Immobilien zu erhebe
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verän
Attraktivitätssteigerung des Einkaufsbereiches Bergisch Gladbach-Stadtmitte, die Stärkung des Dienstleistungsstandortes und die Erhöhung der Kaufkraftbindung waren die Ziele des 2006 gegründeten Vereins „Immobilien- und Standortgemeinschaft Hauptstraße e.V.". Nun soll aus dem Verein eine gesetzliche
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