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Wiederannahme des Geburtsnamens

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Namenserklärung

Namenserklärung

Namensänderung

Entgegennahme von Anträgen auf eine öffentlich-rechtliche Namensänderung

Eheschließung

Standesamtliche Eheschließung Anmeldung der Eheschließung Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teil

Namensänderung

erforderlich! Namensänderungen Nachträgliche Erklärung zum Ehenamen Wenn Sie noch keinen gemeinsamen Ehenamen ... Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Ehenamen abzugeben. Wiederannahme des Geburtsnamens Als ...

Geburten

Geburt Beurkundung von Geburten Liebe Eltern, bei persönlicher Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich! Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Bergisch Gladbach freuen sich mit Ihnen über die bevorstehende Geburt Ihres Kindes. Wir wollen Ih