Kulturrucksack NRW Der Kulturrucksack 2020 ist gepackt Foto: tines | photocase.com Acht interessante Workshops rund um das Thema „Papier“ wurden auf die Beine gestellt; für die meisten haben sich Kooperationspartner aus Jugendarbeit und Kultur zusammengefunden und eine
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Kulturwoche für Senioreninnen und Senioren und solche, die es werden wollen Die 6. Seniorenkulturwoche 2018 findet statt vom 8. - 16. September 2018 Kino - Führungen - Mitsingen - Wanderungen - Ausstellungen - Spiele - Theater und vieles mehr erwarten Sie. Freuen Sie sich auf neue Begegn
Kulturrucksack NRW Der Kulturrucksack 2018 ist gepackt Foto: tines | photocase.com Neun interessante Workshops rund um das Thema „Papier“ wurden auf die Beine gestellt; für die meisten haben sich Kooperationspartner aus Jugendarbeit und Kultur zusammengefunden und eine
Kulturwoche für Seniorinnen und Senioren und solche, die es werden wollen 7. September bis 22. September 2019 Foto: Tina Heuer Das Alter ist nicht bloß ein Abbauen und Hinwelken; es hat, wie jede Lebensstufe, seine eigenen Werte, seinen eigenen Zauber, seine
Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Statistikdienststelle Ausgewählte Einwohnerstrukturdaten Stand: 31.12.2017 Quelle: EDV-Einwohnerdatei Seite: 1 darunter mit . . . Pers. insg. Ausl. insg. Ausl. insg. Ausl. insg. Ausl. insg. Ausl. insg. Ausl. insg. Ausl. rk ev 1 5 u.m. m 13.688 1.334 2.473 1
2006 Ministerium für Bauen und Verkehr NRW Stand: 01.04.2006 Seite 1 © In die Verantwortung der Länder und ihrer Kommunen fällt die Erhaltung des kulturellen Erbes. Der Denkmalschutz ist in NordrheinWestfalen in der Landesverfassung verankert. Wichtigste Grundlage für die praktische Arbeit ist das
Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach Amtliche Bekanntmachung über die Abschlussprüfung für das Jahr 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach I. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 29.09.2015 folgenden abschließenden Vermerk erlass
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Die Ruhefrist der Verstorbenen, die in den nachstehend aufgeführten Gräbern beiDie Ruhefrist der Verstorbenen, die
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2011 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum sechzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Auf der Tagesordnung standen zum einen der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße e.V., zum anderen der Beschluss einer Satzung über die Festlegung des ISG-Gebietes und der Höhe der Abgabe, die von den Eigentümern der in diesem Bereich liegenden Immobilien zu erhebe
Voraussetzung für den Satzungsbeschluss war die Unterzeichnung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der ISG Hauptstraße über die Umsetzung der Maßnahmen. Dies ist unmittelbar vor der Ratssitzung geschehen. Die Organisationsform der ISG Hauptstraße wurde durch die neue Beschlusslage nicht verän
Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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