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Übernehmen

Straßenname/Hausnummer

Vergabe von Straßennamen und Hausnummern

Straßennamen werden im Zuge der Erschließungsleistungen vergeben. Der Hauptausschuss der Stadt Bergisch Gladbach beschließt die neuen Straßen im Stadtgebiet.

Die Vergabe neuer Hausnummern erfolgt im Zuge des Bauordnungsverfahrens bei der Genehmigung von Neubauten oder auch bei der Erweiterung und Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen. Die Bezeichnung nach Straße und Hausnummer ist seit langem das allseits verwendete und bekannte Identifizierungsmerkmal für Gebäude und damit für bebaute Grundstücke. Sie dient als Orientierungs- und Organisationsmittel für Behörden, Versorgungsbetriebe, dem Rettungswesen unter anderem, aber auch der Orientierung des Bürgers.

Bei der Anbindung größerer Neubaugebiete an eine vorhandene Straße kann es erforderlich werden, vorhandene Hausnummern umzunummerieren, dabei werden in einem festgelegten Verwaltungsverfahren die Hauseigentümer und die betroffenen Verwaltungsstellen informiert.

Bei Unstimmigkeiten zwischen der tatsächlichen am Haus angebrachten Nummer, dem Eintrag im Einwohnermelderegister und dem amtlichen Nachweis führt die zuständige Dienststelle eine Klärung herbei.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.