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Interessierte an der Ausbildung zur Kindertagespflegeperson

Kinder aus anderen Familien im eigenen Haushalt zu betreuen und zu erziehen ist eine anspruchsvolle pädagogische Aufgabe. Sie bedarf ab einem Umfang von mehr wie 15 Wochenstunden einer sog. Pflegeerlaubnis die vom öffentlichen Jugendhilfeträger erteilt wird, dafür braucht es:

  • Persönliche Eignung (wird vom Jugendamt festgestellt)
  • fachliche Eignung (wird im Qualifizierungskurs erworben)
  • polizeiliche Unbedenklichkeit (erweitertes Führungszeugnis)
  • gesundheitliche Eignung (wird vom Hausarzt attestiert)
  • geeignete Räumlichkeiten (werden vom Jugendamt überprüft)

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stellt die Kindertagespflege gleichberechtigt neben die Erziehungs- und Bildungsarbeit in Kindertagesstätten. Für die zukünftigen Kindertagespflegepersonen ist daher eine umfangreiche fachliche Qualifizierung erforderlich.

Den Beginn des nächsten Qualifizierungskurses, entnehmen sie Bitte der Homepage der Bildungsträger. Vor Beginn des Kurses ist Rücksprache mit den Fachberater*innen des Jugendamtes zu halten.

Der Kurs orientiert sich an den jeweils aktuellen Lehrplan-Empfehlungen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI).
Bitte übersenden sie den Fachberater*innen des Sachgebiets Kindertagespflege, bei Interesse an der Tätigkeit als selbstständige Kindertagespflegeperson in der Stadt Bergisch Gladbach eine aussagekräftige Bewerbung (mit einem tabellarischen Lebenslauf/ dem höchsten erworbenen Schuldabschlusszeugnis und einen Motivationsschreiben etc.).

Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen!