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Zahlungsverkehr

Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben

Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr Steuern, Gebühren, Beiträge und alle sonstigen Abgaben Die Stadtkasse unterhält folgende Bankkonten: Kreissparkasse Köln Bankleitzahl 370 502 99 Konto 312 000 015 IBAN = DE93 3705 0299 0312 0000 15 BIC = COKSDE33XXX VR Bank eG Bergisch Gladbach Bankleitzahl 370 626

Zahlen und Daten kompakt

Auf einen Blick: Zahlen und Daten zur Stadt Bergisch Gladbach Hier finden Sie die wichtigsten Zahlen und Daten zur Stadt Bergisch Gladbach der vergangenen fünf Jahre für unterschiedliche Themenbereiche auf einen Blick Stand: 03.02.2025 . Mit Klick auf ein Thema erhalten sie sowohl einen

Beistandschaften

Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt und Sorgerecht

Restmüll / Graue Tonne

Die Sammlung von Restmüll erfolgt vierzehntägig über die graue Restmülltonne. Für jedes bewohnte Grundstück wird die erforderliche Zahl von Restmülltonnen nach Bedarf bereitgestellt. Ausgegangen wird in der Regel von einem Volumen von 15 Litern je Woche pro auf dem Grundstück mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeter Person. Bei konsequenter Abfallvermeidung und -trennung ist eine Volumenreduzierung möglich. Hierzu ist ein Antrag des Grundstückseigentümers - schriftlich oder zu Protokoll beim Ab

Erziehungsgeld/Elterngeld

Anträge auf Zahlungen von Erziehungsgeld/Elterngeld

Zweitwohnungsteuer beim Nebenwohnsitz

Informationen zur Zweitwohnungsteuer

Starkregen verhaltensregeln

Das Wichtigste in Kürze 1. Im Falle einer Überflutung: Betreten Sie keine Keller oder Tiefgaragen! Es besteht die Gefahr des Ertrinkens, wenn beispielsweise ein Kellerfenster bricht und den Keller flutet. Türen lassen sich nicht gegen die Fließrichtung öffnen, sodas

EMW

Europäische Mobilitätswoche vom 16. - 22. September Die Europäische Mobilitätswoche EMW ist eine Kampagne der Europäischen Kommission, die jedes Jahr vom 16. bis 22. September stattfindet. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger für nachhaltige Mobilität zu sensibilisieren u

Starkregen Schutzmöglichkeiten

Die Stadt kann nicht dafür Sorge tragen Sie vor jedem Starkregen zu schützen. Daher liegt es auch in Ihrer Verantwortung Maßnahmen am Gebäude bzw. Grundstück umzusetzen. Diese Vorsorgepflicht jedes Einzelnen ist sogar im Wasserhaushaltsgesetz § 5 Absatz 2 verankert. Einen 100%igen Schutz v

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