Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher
Für eine saubere Stadt Informationen zur Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Bergisch Gladbach2 3 Vorwort Inhalt Vorwort 3 Der Wertstoffhof 4 Kontakt 5 Müll ABC 8 Abfall, A-Z Stichwortverzeichnis 17 Sperrmüll 23 Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle 25 Schadstoffmobil 27 Werts
Spalte1 Spalte2 Spalte3 Spalte4 Spalte5 Spalte6 Spalte7 Spalte8 Spalte9 Spalte10 Spalte11 Spalte12 Spalte13 Spalte14 Spalte15 Einordnung Handlungsmöglichkeiten der Verwaltung Zuständigkeiten Zuordnung Lfd. Nr. konkret Beitrag Kategorie Nr. Unterkategorie Unterkategorie direkt und einfach möglich n
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XV. Nachtragssatzung vom 16.12.2020 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Anlage 01 zur Vorlage 0425 2022 Erläuterung der geplanten Maßnahmen nach Verkehrsart: ÖPNV: Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Langemarckweg, Belkaw-Arena und An der Flora Gemäß Personenbeförderungsgesetz soll eine vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr hergest
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 3. Jahrgang · Nummer 40 · 18. Dezember 2025 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 141665, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Straßenreinigung und Straßenreinigungsgebühren 70.3 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Bergisch Gladbach Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Fassung der XX. Nachtragssatzung Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nor
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Wozu Grundstückseigentümer verpflichtet sindGehwege müssen entlang der Grundstücksfront in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) schnee- und eisfrei gehalten werden. Dies gilt auch in den Fußgängerzonen. Für das Streuen darf zur Sch
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