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Inklusionsbeirat

Inklusionsbeirat - für die Belange von Menschen mit Behinderungen Was macht der Inklusionsbeirat? Inklusion stammt aus dem lateinischen und heißt übersetzt „enthalten sein, teilhaben“. Die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung in der Gesellschaft zu erreichen, das ist das Ziel des

Zielvereinbarung

Zielvereinbarung für Menschen mit Behinderung Zielvereinbarung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz NRW Zwischen dem Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Bergisch Gladbach nachfolgend - Beirat - und der Stadt Bergisch Gladbach , vertreten durch den Bürger