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Vorteile & Förderung

Form an denkmal@stadt-gl.de Zuwendungen Zuschüsse Pauschalzuweisung - Förderung kleiner privater Denkmalpflegemaßnahmen ...

Anträge - Denkmalschutz

Anträge Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 DSchG NRW Generell gilt: Bei Veränderungen am Denkmal ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW einzuholen. Die Erlaubnispflicht besteht auch bei Beseitigungen und Nutzungsänderungen von Denkmälern. Ebenfalls erlaubnispflichti