Beiträge und Gebühren Gebührenbefreiung für nicht in den Kanal eingeleitete Wassermengen Eine Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn nachweisbar die städtischen Abwasseranlagen nicht in Anspruch genommen werden. Der Nachweis, der auf dem Grundstück zurückgehaltenen und nich
Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach Merkblatt - Mitteilung über einen Eigentumswechsel Im Falle eines Eigentumswechsels geht gemäß § 9 Absatz 3 der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach die Gebührenpflicht mit Beginn des Monats, der dem Monat der Rechtsänderung im
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 1. Jahrgang · Nummer 30 · 30. November 2023 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 2. Jahrgang · Nummer 24 · 26. Juni 2024 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 2. Jahrgang · Nummer 28 · 25. Juli 2024 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de
Vollmacht abweichender Belegempfänger Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder per E-Mail an das Abwasserwerk. Hiermit erteile ich Name, Vorname, Firma Eigentümer in : Anschrift Telefonnummer tagsüber für Rückfragen E-Mail-Adresse für Rückfragen
Name, Vorname, Firma: Straße: PLZ, Ort: Telefonnummer, E-Mail: Ich ermächtige das Abwasserwerk Bergisch Gladbach bis auf Widerruf Abwassergebühren Entsorgungsgebühren inkl. Abwa
Hinweise für neue Eigentümer: Das Abwasserwerk Bergisch Gladbach ? arbeitet unabhängig von der Belkaw GmbH RheinNetz GmbH RNG . Bitte melden Sie Zählerstände oder allg. Änderungen daher immer an beide Einrichtungen. ? greift zur Gebührenberechnung des Schmutzwassers auf die Frischwass
Das Abwasserwerk der Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die Zählerstände der Frischwasser-, Brauchwasser- bzw. Zwischenzähler abzulesen und auf den dafür vorgesehenen Feldern der Ablesekarten einzutragen. Es wird darum gebeten die ausgefüllte Karte ausschließlich an die an
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