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Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Beratungs- und Hilfsangebote im Jugendamt

Beratungs- und Hilfsangebote für Familien und Einzelpersonen z.B. Mütter, Väter, Kinder und Jugendliche bei:

Hilfen bei Kindeswohlgefährdung

Das Jugendamt gewährt Kindern und Jugendlichen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch

Auskunft über Sorgeerklärungen

Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist, kann vom Jugendamt eine schriftliche Bestätigung/ Auskunft verlangen, dass sie mit dem Vater des Kindes keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet hat (sogenanntes Negativattest).

Links und weitere Informationen - Jugendamtselternbeirat

Jugendamtselternbeirat Weitere Informationen Folgende Informationen und weiterführende Links können die Eltern bei Ihren Aufgaben als ehrenamtliche Elternvertretungen unterstützen und über die Rechte und Pflichten aufklären: Informationsblatt Elternmitbestimmung Kinderbildung

Ideen und Anregungen - Jugendamtselternbeirat

Jugendamtselternbeirat Ideen und Anregungen Diese „Daumen-hoch-Liste“ sammelt erprobte Beispiele von Aktivitäten, die die Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem Kita-Team und den Kindern stärken. Diese Liste soll kontinuierlich angereichert werden – Hinweise und neue Ideen sind daher jederz

Mielke, Belinda

Steckbrief Belinda Mielke Ermittlung Niederschlagswasserflächen zur Gebührenveranlagung; Verwaltungsrechtliche Sachbearbeitung Fehlanschlüsse Tel.: 02202 14 1509 Fax: 02202 14 70 1509 E-Mail: b.mielke@stadt-gl.de Büro: Rathaus Bensberg, Zimmer 107

JAEB - Jugendamtselternbeirat

Jugendamtselternbeirat Für die Inhalte auf dieser Seite ist der Jugendamtselternbeirat der Stadt Bergisch Gladbach verantwortlich. JAEB 2025-27 Wer sind wir? Der JAEB ist eine gesetzlich verankerte Elternvertretung im Bereich der Kindertagesbetreuung. In NRW fu¨r den Ber

Jugendamtselternbeirat

Jugendamtselternbeirat Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem Team dient dem Wohl der Kinder. Wie diese „Erziehungspartnerschaft“ erfolgreich umgesetzt werden kann wird im KiBiz Kin-derbildungsgesetz in §9, §9a beschrieben: Zu Beginn eines Kindergartenjahres so

Startseite - Jugendamtselterbeirat

Jugendamtselternbeirat Für die Inhalte auf dieser Seite ist der Jugendamtselternbeirat der Stadt Bergisch Gladbach verantwortlich. Willkommen auf der Seite des Jugendamtselternbeirats der Stadt Bergisch Gladbach! Wer ist der Jugendamtselternbeirat? Die Mitglieder

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