Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Seite von 13 Seiten

Immissionsschutz

Allgemeine Fragen zum Thema Immissionsschutz

Hilfen bei Kindeswohlgefährdung

Das Jugendamt gewährt Kindern und Jugendlichen Schutz bei Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch

Immissionsschutz

Immissionsschutz Die Bevölkerung innerhalb des Stadtgebietes kommt vielerorts mit verschiedenartigen und oft schädlichen Immissionen in Berührung. Im Weiteren sollen die meist vorherrschenden Immissionsarten wie Luftschadstoffe, Lärm, Licht, Elektromagnetische Strahlung und Radioaktivität

Lichtimmission

Lichtimmissionen Lichtimmissionen gehören nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft

Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung

Hilfen für junge Menschen und Familien

Die Bezirkssozialarbeit nimmt auf der Basis des Kinder und Jugendhilfegesetzes/ Sozialgesetzbuch VIII eine Fülle von Aufgaben im Bereich der Hilfen für junge Menschen und Familien wahr.

Betreuungsbehörde

Wer klug ist, sorgt vor. Aktuelles zu Vorträgen und Informationsveranstaltungen Hinweis Aufgrund der aktuellen Personalsituation bestehen zum Teil erhebliche Einschränkungen innerhalb des allgemeinen Arbeitsbetriebs und Beratungsangebots. Wir bitten um I

Elektromagnetische Strahlung

Immissionsschutz - Elektromagnetische Strahlung Die Elektrizität ist inzwischen in alle Lebensbereiche des Menschen vorgedrungen. Überall sind elektrisch betriebene Maschinen und Geräte im Einsatz, die aus unseren Alltag nicht mehr wegzudenken sind. Die 26. Verordnung

FAQ Bauaufsicht

FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen

Impressum

Impressum Allgemeines Stadt Bergisch Gladbach Der Bürgermeister Konrad-Adenauer-Platz 1 51465 Bergisch Gladbach Tel. 02202 14-0 Zentrale Fax 02202 14-702809 E-Mail: info@bergischgladbach.de Die Stadt Bergisch Gladbach ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch

Seite von 13 Seiten