Ausbildung von Nachwuchskräften bei der Stadt Bergisch Gladbach
Baulast Eintragungen von Baulasten Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften. Allgemein ist eine Baulast immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück
FAQ Bauaufsicht - Häufige Fragen Das Baugenehmigungsverfahren ist ein anspruchsvolles Verfahren mit vielen Regelungen und Beteiligten. So bleiben Missverständnisse und Irrtümer nicht aus. Zur näheren Erläuterungen zum Baugenehmigungsverfahren haben wir Antworten für die häufigsten Fragen
Die Ehrennadeln Wer darf Personen vorschlagen und wer entscheidet über die Verleihung? Ehrungsvorschläge können vom Bürgermeister und den Mitgliedern des Rates, aber auch von Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden, Kirchen und Vereinen sowie deren Dachverbänden unterbreitet werden. Bürger
Inhalte des Geoportals Bergisch Gladbach Rechtliche Nutzungshinweise Informationen zu den Daten Thema Urheber Ansprechpartner Gebäude und Grenzen Stadtplan Deutsche Grundkarte DGK5 DGK5 Höhenfolie Rheinisch-Bergischer Kreis Vermessungs- und Katasteramt Am Rübezahlwald 7 51
Vermessung Vermessungsleistungen werden von der Abteilung Geoservice als moderner Dientleister der Stadtverwaltung, ausschließlich im Auftrag anderer städtischer Abteilungen, durchgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel: Vermessungen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters G
Geoservice 80 % aller Entscheidungen der Verwaltung, Wirtschaft und Politik, aber auch im privaten Bereich, stehen in Verbindung mit Geodaten. Alle Darstellungen der Erdoberfläche in Form von Karten, Plänen und Modellen sowie der Nachweis und die Sicherung des Grundeig
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Steuertipps für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer. Stand 2009 www.nrw.de Dokument1 Seite 1 31.05.2006 17:25 Uhr denkmal 090826 Seite 1 19:13 Uhr 15.03.2010 Dr. Helmut Linssen Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Lutz Lienenkämper
Der Bürgermeister B E K A N N T M A C H U N G I. Widmungsverfügung Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen StrWG NRW vom 23.09.1995 GV NRW S. 1028 in der zur Zeit geltenden Fassung werden folgende Verkehrsfl ächen unter Einstufung als Gemeindestraße für de
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister B E K A N N T M A C H U N G B E K A N N T M A C H U N G B E K A N N T M A C H U N G B E K A N N T M A C H U N G Einziehung einer Teilfl äche der Taubenstraße Einziehung einer Teilfl äche der Taubenstraße Einziehung einer Teilfl
Der Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Bergisch Gladbach Vergnügungssteuersatzung Aufgrund der §§ 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 GV NRW S. 666 SGV NRW 2023 , zuletzt geänd
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2022Freiwillige Aufwendungen Freiwillige Leistungen Produkt Sachkonto 2011 2012 2013 2014 Frauenbüro Gleistellungsstelle Produkt 001 010 010 -Gleichstellung von Frau und Mann5200000 Aufw.für Sach-u.Dienstleist. Veranstaltungen Veröffentlichungen 7.888 7.967 8.047
Haushaltsplan 2014 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................5 Vorbericht ...........................................................................
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Das Ausbildungsteam begrüßte zum 1. August 2025 bzw. zum 1. September 2025 neun Inspektoranwärter/innen, zehn Sekretäranwärter/-innen, vier Verwaltungsfachangestellte, eine Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, einen Vermessungstechniker, einen Straßenwärter, einen KFZ-Mechatroniker,
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