Direkt zur Suche und Hauptnavigation Direkt zum Inhalt
Übernehmen

Suche

Suchergebnisse in: Seiten - Dateien - News

Seiten:

Seite von 6 Seiten

Müllgebühren

Müllgebühren Der Abfallwirtschaftsbetrieb finanziert ...

Müllgebühren für Haushalte

Müllgebühren für Haushalte Die Müllgebühren für Haushalte werden zu Anfang eines Jahres durch Gebührenbescheid ...

Müllgebühren für sonstige Herkunftsbereiche

Abfallgebühren für gewerbliche Anfallstellen Gebühren und Entgelte für Gewerbebetriebe, Handel, Freiberufler, Verwaltungen usw. Alle Abfallerzeuger, die nicht zu den Haushalten zählen sogenannte sonstige Herkunftsbereiche , erhalten grundsätzlich separate Abfallbehälter, die zu eigenen

Abfallsammlung

Abfall beseitigen

Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach - Kontaktinformationen

Wir leiten Sie weiter zur Übersicht des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach

Stichwortregister

Korkensammlung Laub- u. Reisigabfuhr Montageschaum Müllgebühren Mülltonnen Öffnungszeiten Papiertonne Reinigung ...

sauberes GL

Packt's in die Tonne! Den Rest machen wir! Jeder kennt das, jeder ärgert sich darüber: Hundehaufen, Kaugummis, Kippen oder achtlos auf der Straße entsorgte Masken. Mit einer breit angelegten neuen Kampagne sorgt der Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach dafür, dass das Thema

Sperrmüllanmeldung

Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach Sperrmüllanmeldung Sie können unseren Anmeldevordruck herunterladen, ausfüllen und per Post oder E-Mail absenden. Per E-Mail richten Sie Ihren Abfuhrwunsch an folgende Mailadresse: sperrmuell@stadt-gl.de Geben Sie bitte Ihre Anschrift und Telefon

EBGL GmbH

Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH EBGL GMBH Die EBGL - Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH EBGL GmbH ist eine Eigengesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft erbringt als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Dienstleistungen auf den Gebiete

Winterdienst

Informationen zum Winterdienst Die Pflichten der Anlieger Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege einschliesslich eventueller Bushaltestellen von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite verkehrssicher

Seite von 6 Seiten