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Abfall beseitigen
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach: Downloads Abfallgebührensatzung Abfallsatzung - Satzung über die Abfallentsorgung Abfallwirtschaftskonzept Antrag für gelbe Säcke für Gewerbebetriebe Auftrag 48 h Sperrmüllservice Bestellformular Gewerbebehälter mit Erklärung z
Satzungen Die Bereiche Abfallentsorgung und Stadtreinigung sind sogenannte Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden, die in diesem Zusammenhang bestehende Rechte und Pflichten der Einwohner im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchSatzungen regeln. In Bergisch Gladbach
Haushalte Die Abfallentsorgung erfolgt in Bergisch Gladbach nach einem differenzierten System, dass eine umfassende Verwertung ermöglicht. Zur Erfassung und Verwertung der Abfälle stehen Haushalten zur Verfügung: Abfallbehälter Bestellung, Tausch, Rückgabe, Abmessungen, Sonderausstat
Telefonzeiten - Sperrmülltelefon 02202 14 3333 Mo - Fr Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr Sperrmüllentsorgung Der schnellste Weg, kurzfristig und ohne wochenlange Zwischenlagerung im Haushalt Sperrmüll zu entsorg
Abfallwirtschaftsbetrieb Bergisch Gladbach Aktuelles Vorübergehend geänderte Öffnungszeiten am Birkerhof für den Juli 13.07.2026 Die Annahmestation und Kompostierungsanlage Birkerhof bleibt an den vier Samstagen im Juli 2026 aufgrund von Personalengpässen geschlossen. Mit den verfügbaren pe
Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH EBGL GMBH Die EBGL - Entsorgungsdienste Bergisch Gladbach GmbH EBGL GmbH ist eine Eigengesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft erbringt als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb Dienstleistungen auf den Gebiete
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt X. Nachtrag
XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur XI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Stadt Bergisch Gladbach i
50 NR. 297 - Samstag Sonntag, 19. 20. Dezember 2020 Der Bürgermeister XIII.Nachtragssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallsatzung Aufgrund der §§ 7und 8der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 19
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung XVII. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Sa
Der Bürgermeister IV. Nachtrag zur Entgeltordnung des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Bergisch Gladbach Aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21.10.1969 GV NW S. 712 , zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 GV NW S. 687 und § 41 Abs. 1 B
XVI. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach Abfallgebührensatzung Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 GV NRW
0 1 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 3 Vorbericht .............................................................................................
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2012 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum siebzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Stadt Bergisch Gladbach Beteiligungsbericht 2013 VV-10 Zentrales Controlling 1 V O R W O R T Bereits zum achtzehnten Mal legt die Verwaltung ihren Beteiligungsbericht zur Information des Rates und der interessierten Bürgerinnen und Bürger vor. Hiermit erfüllt sie nicht
Haushaltsplan 2015 3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung ........................................................................................................................................... 5 Vorbericht .......................................................
Im Rahmen der Maßnahme werden sowohl Gehweg als auch Fahrbahn in Asphaltbauweise hergestellt. Darüber hinaus entstehen in den Einmündungsbereichen zur Buchholzstraße und zur Hermann-Löns-Straße barrierefreie Querungshilfen, um die Verkehrssicherheit und Zugänglichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden
Zu seinen Zuständigkeiten zählen unter anderem das Personalcontrolling, die Weiterentwicklung der Digitalisierung, die Haushaltsplanung sowie das Controlling. Andreas Hempel bringt dafür umfassende Erfahrungen aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern mit. Er war zunächst als Digitalagent an der Musik
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anliegende vieler Straßen im Stadtgebiet nicht nur verpflichtet, Gehwege und Zufahrten von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte zu streuen, sondern auch die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Straß
„Unsere Stadt steht vor großen Aufgaben – und sie verfügt über großes Potenzial. Mein Ziel ist es, dieses Potenzial gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern zu heben“, betont Bürgermeister Marcel Kreutz. „Ob bei der Modernisierung unserer Schulen, der Entwicklung des
Im Rahmen der Maßnahme wird der vorhandene Asphalt in den Anschlussbereichen angefräst und auf der bestehenden Befestigung eine zusätzliche Tragdeckschicht aufgebracht. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauphasen:• 8. bis 10. Dezember: Vorarbeiten (Fräsarbeiten, Regulierung von Schächten und Einbauten)•
Vollsperrungen in drei BauabschnittenDer Start der Maßnahme ist aktuell für Montag, den 25. August 2025, vorgesehen. Die Arbeiten beginnen im ersten Abschnitt zwischen der Herkenrather Straße und der Straße „Häuser Dombach“. Während der Sperrung gelten folgende Verkehrsregelungen:1. Bauabschnitt (He
„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebsho
Die Abgabenbescheide vom 23.01.2015 berücksichtigen die Daten, die bis zum 12.12.2014 verarbeitet worden sind. Über die später bearbeiteten Änderungen erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine gesonderte Nachricht oder einen Änderungsbescheid. Der Hebesatz der Stadt Bergisch Gladbach beträgt seit dem
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) wurde Stadtbrandinspektor Frank Haag dem Rat der Stadt Bergisch Gladbach durch Kreisbrandmeister Wolfgang Weiden als persönlich und fachlich geeigneter Kandidat für die Nachfolge der Herren Mittermüller und Sieber vorgeschlage
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