Beiträge und Gebühren Gebührenbefreiung für nicht in den Kanal eingeleitete Wassermengen Eine Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn nachweisbar die städtischen Abwasseranlagen nicht in Anspruch genommen werden. Der Nachweis, der auf dem Grundstück zurückgehaltenen und nich
Ab dem 08.12.2017: Versand der Ablesekarten durch das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach weist darauf hin, dass die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Bergisch Gladbach ab dem 08.12.2017 Post bekommen werden. Dabei handelt es sic
Beleglesezentrum Postfach 61 14 76041 Karlsruhe Max Mustermann Musterstr. 99 99999 Musterstadt Dezember 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, in Kürze steht die Abrechnung der Abwassergebühren für das Jahr 2017 an. Da die Schmutzwassergebühren anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt werden, bit
Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach Merkblatt - Mitteilung über einen Eigentumswechsel Im Falle eines Eigentumswechsels geht gemäß § 9 Absatz 3 der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach die Gebührenpflicht mit Beginn des Monats, der dem Monat der Rechtsänderung im
Dinglich Nutzungsberechtigter Tel.-Nr. für Rückfragen : Leistungsobj.-Nr.: 1. Angaben zum Grundstück : Flurstücke Teileigentum ...
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 1. Jahrgang · Nummer 30 · 30. November 2023 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-g
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 2. Jahrgang · Nummer 24 · 26. Juni 2024 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de
Amtsblatt der Stadt Bergisch Gladbach 2. Jahrgang · Nummer 28 · 25. Juli 2024 Herausgeber: Stadt Bergisch Gladbach, Der Bürgermeister Redaktion: Fachbereich 9-13, Kommunikation und Marketing, Konrad-Adenauer-Platz 1, 51465 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202 142804, E-Mail: pressebuero@stadt-gl.de
Ort, Datum Unterschrift Hinweise: Diese Einzugsermächtigung wird ausschließlich für Abwassergebühren verwendet. Sie erlischt automatisch bei einer fehlenden Deckung des Kontos oder wenn ein Bankeinzug trotz erteilter Einzugsermächtigung ausbleibt. Bitte teilen Sie dem Abwasserwerk rechtzeitig ei
Das Abwasserwerk der Stadt bittet alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer, die Zählerstände der Frischwasser-, Brauchwasser- bzw. Zwischenzähler abzulesen und auf den dafür vorgesehenen Feldern der Ablesekarten einzutragen. Es wird darum gebeten die ausgefüllte Karte ausschließlich an die an
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