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Umwandlung von Lebenspartnerschaften

Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe Seit dem 01.10.2017 haben Sie als gleichgeschlechtliches Paar die Möglichkeit, Ihre bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Für die Umwandlung ist grundsätzlich das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig. Die Umwandlung

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft

Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften

Eheschließung

Standesamtliche Eheschließung Anmeldung der Eheschließung Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teil

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