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Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen. Außerdem müssen sich Minderjährige vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer Nachuntersuchung unterziehen. Für diese ärztlichen Untersuchungen wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt.

Unterhaltsvorschuss

gilt nicht. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass das Kind selbst ... dass für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 87%, für Kinder über sechs Jahre bis zur Vollendung ... zwölften Lebensjahres 100% und für die älteren Kinder 117% des Existenzminimums ...

Alters- und Ehejubiläen

Altenehrungen bei Vollendung des 80. und 85. Lebensjahres Glückwunschschreiben per Post ab dem 90. Lebensjahr ...

Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch

haben erwerbsfähige Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis 65 Jahre. Als erwerbsfähig gilt dabei, wer mindestens ...